
Um zu kontrollieren, wie weit die kindliche Hüfte ausgereift ist, bedient sich der Kinderarzt des Hüftultraschalls. Die dabei verwendeten Schallwellen sind gesundheitlich absolut unbedenklich. Der Vorteil: Mit ihrer Hilfe können schon sehr früh Fehlentwicklungen des Hüftgelenks entdeckt werden. Von der so genannten Hüftdysplasie spricht man dann, wenn die kindliche Gelenkspfanne nicht tief genug ausgebildet ist, sodass der kugelige Gelenkkopf des Oberschenkelknochens keinen Halt darin findet. Im schlimmsten Falle kann der Hüftgelenkskopf sogar aus der Pfanne rutschen – dann spricht man von Hüftluxation. Eine Hüftdysplasie ist übrigens keine Seltenheit, rund drei Prozent aller Neugeborenen kommen mit dieser Fehlentwicklung auf die Welt, grundsätzlich sind Mädchen davon siebenmal häufiger betroffen, als Jungen und die linke Seite ist häufiger fehlentwickelter als die rechte.
Wenn eine familiäre Veranlagung vorliegt, also die Eltern ebenfalls eine Hüftdysplasie hatten, oder es eine Fehllage im Mutterleib gab, z.B. bei einer Beckenendlage, erhöhen diese Faktoren das Risiko eines Kindes, an einer Hüftfehlbildung zu erkranken. In diesen Fällen bieten bereits viele Kliniken bei der zweiten Vorsorgeuntersuchung im Krankenhaus einen Hüftultraschall an. Jedoch auch Babys, die nicht zu diesen Risikogruppen zählen, werden untersucht, damit angehende Kinderärzte an Routine und Erfahrung gewinnen, was letztlich wieder allen zugute kommt.
So kann es kommen, dass man bereits im Krankenhaus die Empfehlung bekommt, sein Baby breit zu wickeln. Alle Babys, die bei der U3 eine physiologisch reifeverzögerte Hüfte aufgewiesen haben, sollten zum erneuten Hüftultraschall zum Arzt – und zwar möglichst in der 12. und nicht erst in der 16. Lebenswoche. Die 12. Lebenswoche gilt als Stichtag für die Beurteilung, ob die Hüfte nachgereift ist. Ist dies nicht der Fall oder hat sie sich sogar verschlechtert, dann wird eine Spreizhose fällig.
Autor: Redaktion / Andrea
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