
Bei heißen Temperaturen freuen sich vor allem Kleinkinder auf unbeschwertes Badevergnügen beim Plantschen in Freibädern, Seen und heimischen Swimmingpools. Leider wird der Spaß im kühlen Nass oft von tragischen Unfällen überschattet. Ertrinken ist bei Kleinkindern eine der häufigsten Todesursachen - nach Verkehrsunfällen. Nur wenn Eltern und andere Aufsichtspersonen einige Verhaltensregeln beherzigen, können die Kleinen den Badespaß unfallfrei genießen. Denn schon eine Wassertiefe von 20 Zentimetern kann für Kleinkinder zum Verhängnis werden. Grund hierfür ist, dass es Kindern unter fünf Jahren nicht gelingt, den im Verhältnis zum restlichen Körper schweren Kopf eigenständig aus dem Wasser zu ziehen. Sie sind durch die ungeübte Muskulatur dazu noch nicht in der Lage und können sich so selbst nicht retten oder auf sich aufmerksam machen. Im Unterschied zu Erwachsenen und älteren Kindern gehen Kleinkinder lautlos unter, ohne um sich zu schlagen. Sie dürfen daher auf keinen Fall unbeaufsichtigt in die Nähe von Bädern und Pools. Oft genügen wenige Minuten Ablenkung, die für die Sprösslinge schwerwiegende Folgen haben können.
Hinzu kommt, dass die meisten Kinder in diesem Alter noch keinerlei Schwimmerfahrung haben. Vorsicht ist bei Wasserspielzeug geboten, das von vielen fälschlicherweise als Schwimmhilfe verstanden wird – ein fataler Irrtum, denn Aufblasspielzeug kann ein Durch- oder Abrutschen von Kleinkindern nicht verhindern. Schwimmreifen, aufblasbare Tiere und Luftmatratzen sind reines Spielzeug und schützen nicht vor Ertrinken. Relative Sicherheit bieten nur EU-Norm gerechte Oberarm-Schwimmflügel. Zu beachten ist, dass die Schwimmflügel der ÖNORM EN 13138 entsprechen, erkennbar an getrennt voneinander aufblasbaren Kammern, Sicherheitsventilen und am CE-Zeichen. Sie werden am Oberarm nahe den Schultern aufgeblasen, um den Kopf des Kindes gut über dem Wasserspiegel zu halten. Die Kleinen können sich frei bewegen – allerdings nur unter Aufsicht von Erwachsenen.
Kindern bereitet Rutschen oder Springen vom Beckenrand oft den größten Spaß. Häufig passieren dabei aber gefährliche Zusammenstöße mit Anderen oder mit Hindernissen. Gerade bei einem Kopfsprung in unbekanntes Gewässer sind Kopfverletzungen oder Verletzungen an der Wirbelsäule keine Seltenheit. Auf der Rutsche gilt: Nicht auf dem Bauch, Kopf voran oder gar stehend rutschen. Außerdem ist es wichtig, immer einzeln zu rutschen und nach der Landung sofort aus der Bahn zu schwimmen.
Je nachdem, wie lange die Sauerstoffzufuhr unterbrochen war, sind auch bleibende Gehirnschäden eine mögliche Folge. Im Notfall kommt es auf sofortige Mund-zu-Mund-Beatmung und Herzmassage an – das Wissen um Erste Hilfe, also wie im Ernstfall Wiederbelebungsmaßnahmen eingeleitet werden, ist lebensnotwendig. Bei Ertrinkungsunfällen zählt jede Sekunde.
Für weitere Informationen zum Thema steht der Folder „Spaß im kühlen Nass“ kostenlos unter www.kfv.at zum Download zur Verfügung.
Autor: MMag. Ursula Messner
Sicherer_Badespass_in_Pools_und_Schwimmbaedern-schwangerschaft.pdf [111,02 kB]
Sicherung von Biotopen und Teichen
Gefahrenherd Garten
Babyschwimmen – ab wann und warum
|
Hotels für Schwangere | New Life Hotels New Life Hotels sind die Spezialisten für Urlaub in der Schwangerschaft. Vom Österreichischen Hebammen-Gremium offiziell empfohlen bieten sie geeignete Ernährung, beste medizinische Versorgung im Notfall, auf die Schwangerschaft abgestimmte Beauty- und Wellnessbehandlungen für werdende Mütter, bis hin zur Geburtsvorbereitung im Urlaub.
Mehr zu dieser Empfehlung
|