
Wenn eine Mutter ihr Baby zur Adoption freigeben möchte, dann kann sie das sofort nach der Geburt erklären. Sie erteilt dem Jugendamt schriftlich den Auftrag, die Adoptionsvermittlung durchzuführen und erhält dann, ebenso wie die Adoptiveltern, vom Jugendamt einen Vermittlungsvorschlag. Nach 5 oder 6 Tagen im Krankenhaus kommt das Neugeborene direkt zu den Adoptiveltern.
Der Adoptionsvertrag wird unterfertigt und vom Gericht bewilligt. Erst nach diesem Schritt ist das Adoptionsverfahren abgeschlossen. Bis zur gerichtlichen Zustimmung kann es sich die Mutter, die das Kind zur Adoption freigegeben hatte, noch anders überlegen.
Übrigens, die Mutter kann nicht dazu gezwungen werden, ihr Baby zur Adoption freizugeben, auch wenn Sie noch minderjährig ist.
Autor: Redaktion / Andrea
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