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Foto von Geldscheinen | Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung
Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung

Die Kosten einer Kinderwunschbehandlung




Viele Paare können sich eine Kinderwunschbehandlung nicht leisten. Die hohen Kosten einer Kinderwunschbehandlung sind häufig ein Hinderungsgrund für junge Paare, die Behandlung nicht in Anspruch zu nehmen. Die Behandlung der Unfruchtbarkeit wird in Österreich durch mehrere Gesetze geregelt. Der bedeutendste unter diesen Texten ist das Fortpflanzungsmedizingesetz  (275/1992), das im Jahre 1992 verabschiedet und im Oktober l998 novelliert wurde (362/1998). Darin werden die Behandlungsformen und der Umgang mit den Embryonen geregelt.

 

Die Kosten-Übernahme für die Kinderwunschbehandlung ist in Österreich gesetzlich geregelt.

Wichtig ist auch das IVF-Fonds-Gesetz, das im August 1999 verabschiedet wurde. Darin ist gesetzlich verankert, wie die Rückerstattung der Behandlungskosten in Österreich zu erfolgen hat und welche Voraussetzungen für eine anteilige Kostenübernahme gegeben sein müssen. Zu berücksichtigen ist weiters das Gentechnikgesetz  (510/1994), das unter anderem Gentechnologie und Behandlungsprozeduren zum Gegenstand hat.



In Österreich existiert ein IVF-Fonds, der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungen und vom Familienlastenausgleichsfonds getragen wird. Im IVF-Fonds-Gesetz, das seit dem 1. Jänner 2000 in Kraft ist, wird geregelt, unter welchen Umständen 70 Prozent der Behandlungskosten vom Fonds getragen werden. Eine solche Kostenübernahme gilt allerdings für maximal vier Zyklen einer IVF/ICSI-Behandlung und die hierfür notwendigen Medikamente. Sind weitere Zyklen erforderlich, müssen die potenziellen Eltern selbst dafür aufkommen. Die Durchführung von Inseminationen, also das Einbringen von Samen in die Gebärmutter der Frau, fällt nicht unter den Wirkungsbereich des IVF-Fonds-Gesetzes und wird daher auch nicht finanziell unterstützt.

Wenn der Fonds die Bedingungen als erfüllt betrachtet und folglich 70 Prozent der Kosten übernimmt, haben Sie immer noch mit gut 1.000 Euro pro Zyklus, inklusive Medikamenten, zu rechnen. Wenn der Fonds keine Kosten für die Kinderwunschbehandlung übernimmt, entstehen Kosten in der Höhe von 3.000 – 3.500 Euro – ebenfalls pro Zyklus, inklusive Medikamenten. Wird der Abbruch einer Behandlung aus medizinischen Gründen erforderlich, werden geringere Kosten verrechnet.

Autor: Redaktion / Katrin




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Die fachliche Qualität dieses Artikels wurde für Sie überprüft
vom Österreichischen Hebammengremium
www.hebammen.at


PDF Die_Kosten_einer_Kinderwunschbehandlung-schwangerschaft.pdf [109,89 kB]

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