
In der Schwangerschaft sind sich die meisten Frauen ihrer Verantwortung gegenüber dem Ungeborenen voll bewusst. Dass Medikamente, auch freiverkäufliche aus der Drogerie oder der Apotheke, nur nach Rücksprache mit dem Arzt oder der Ärztin verwendet werden dürfen, ist bekannt und wird von den meisten Frauen strikt beachtet. Unklarheit herrscht aber oft über die Gefährlichkeit von allgemeinen Genussstoffen, wie Nikotin, Alkohol oder Koffein und inwieweit geringe Mengen erlaubt sein könnten.
Nikotin während der Schwangerschaft sollte ein absolutes Tabu sein. Selbst eine geringe Nikotinbelastung des Ungeborenen kann dazu führen, dass Reifungsprozesse beeinträchtigt werden. So haben Kinder von rauchenden und passiv- rauchenden Müttern ein erhöhtes Risiko an plötzlichem Kindstod zu sterben, da die Reaktionsfähigkeit des Kindes auf Sauerstoffmangel erheblich beeinträchtig wird. Auch im späteren Leben haben Kinder und Jugendliche, die im Mutterleib Nikotin ausgesetzt waren, Nachteile. Sie haben mehr Aufmerksamkeitsstörungen und können sich schlechter konzentrieren.
Wird der Embryo während seiner Entwicklung im Mutterleib bereits geringen Mengen Alkohol oder Alkoholabbauprodukten ausgesetzt, wird das Kind in seiner körperlichen und geistigen Entwicklung beeinträchtigt. Je höher die Dosis Alkohol, umso stärker sind die Schäden beim Kind. Besonders gefürchtet ist das fötale Alkoholsyndrom, das zu einer geistigen Behinderung beim Neugeborenen führt. Davon sind die Kinder von Alkoholikerinnen überdurchschnittlich betroffen.
Alkohol, auch in geringen Mengen, kann im ersten Schwangerschaftsdrittel die Entwicklung von Kopf und Gehirn des Ungeborenen verlangsamen. Im zweiten Schwangerschaftsdrittel besteht die Gefahr einer Fehlgeburt und im letzten Drittel droht eine verlangsamte körperliche Entwicklung. Für eine gesunde Schwangerschaft und für ein gesundes Baby sind Frauen also gut beraten überhaupt keinen Alkohol zu trinken – also 0 Promille, nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch während der Schwangerschaft.
Auch Koffein scheint nach neuesten Erkenntnissen zu den Substanzen zu gehören, bei denen Vorsicht geboten ist. Die britische Lebensmittelbehörde hat bereits reagiert und die empfohlene Obergrenze für Koffein für Schwangere von 300 mg auf 200 mg täglich gesenkt. Grund dafür sind die Ergebnisse einer Studie der Universität Leicester. Mit zunehmendem Koffein-Konsum steigt das Risiko für Wachstumsstörungen beim Ungeborenen und für ein geringes Geburtsgewicht. Bereits bei geringen Koffein-Mengen wird ein Effekt beobachtet, da das Koffein die Plazenta ungehindert passieren kann. Koffein ist nicht nur in Kaffee enthalten. Auch Tee, Energy-Drinks und Cola-Getränke sowie Schokolade enthalten beträchtliche Mengen dieses anregenden Wirkstoffs.
Koffeingehalt:
1 Tasse Kaffe 100 – 140 mg
1 Tasse Tee ca. 75 mg
1 Dose Cola ca. 40 mg
1 Dose Energy- Drink ca. 80 mg
Schokolade: 50 mg in 50 g Schokolade
Autor: Dipl.-oec.-troph.-univ. Barbara Fäth-Neubauer
Genussstoffe_in_der_Schwangerschaft-schwangerschaft.pdf [114,11 kB]
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