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Bild von einem Baby auf einem Ultraschallbild| Die 2. Ultraschalluntersuchung
Die 2. Ultraschalluntersuchung

Die 2. Ultraschalluntersuchung




Im Gegensatz zur ersten Ultraschall-Untersuchung wird die zweite Untersuchung über die Bauchdecke gemacht. Dazu wird auf Ihrem Bauch ein Gel aufgebracht und Ihr Arzt oder Ihre Ärztin lässt den Ultraschallkopf langsam darüber gleiten.

 

Bei der 2. Ultraschalluntersuchung kann eventuell das Geschlecht des Kindes festgestellt werden.

Am Monitor können Sie nun das Bild von Ihrem kleinen Wunder sehen. Bei der zweiten Ultraschall-Untersuchung, welche in der Regel zwischen der 30. und der 34. Schwangerschaftswoche stattfindet, kann man Ihnen auch schon über das Geschlecht Ihres Babys Auskunft erteilen. Ob Sie diese Information überhaupt haben möchten, oder lieber gespannt auf die Geburt warten, das bleibt ganz alleine Ihnen und Ihrem Partner überlassen – sagen Sie dies dann aber rechtzeitig bei Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin, damit diese(r) das Geheimnis gut hüten kann. Manchmal kann es auch sein, dass das Kleine sein Geschlecht auch gar nicht her zeigen will und sich immer so dreht, dass es einfach nicht ersichtlich ist.

 

In weiterer Folge wird Ihr Baby nun kreuz und quer vermessen: erst der Längs- und Querdurchmesser des Kopfes, der Bauchumfang und die Länge der Oberschenkelknochens. Auch die Fruchtwassermenge wird kontrolliert und der gesamt Fötus genau unter die Lupe genommen. Angesichts der immer besser werdenden Geräte und der zunehmenden Erfahrung vieler Ärzte können mögliche Missbildungen immer früher erkannt werden. Bei einem unklaren oder verdächtigen Befund wird Ihr(e) behandelnde(r) Arzt / Ärztin Sie an ein spezialisiertes Diagnosezentrum überweisen, wo eine so genannte Feinultraschalluntersuchung durchgeführt wird. Ultraschalluntersuchungen werden seit mehr als 25 Jahren regelmäßig in der geburtshilflichen Praxis angewandt – und die Ultraschalluntersuchungen haben definitiv keinerlei Folgeschäden auf das Baby – weder unmittelbare, noch langfristige. 

 

Weitere Ultraschall-Untersuchungen können notwendig werden, wenn es sich bei Ihnen beispielsweise um eine Mehrlingsschwangerschaft handelt, wenn der Arzt oder die Ärztin glaubt, dass der Fötus zu groß oder zu klein für sein Alter ist, wenn Sie entweder zu viel oder zu wenig Fruchtwasser haben, wenn das Risiko einer Frühgeburt gegeben ist, wenn Sie an Bluthochdruck oder Diabetes leiden und natürlich auch, wenn Sie Blutungen haben.

 

Autor: Redaktion / Katrin




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Die fachliche Qualität dieses Artikels wurde für Sie überprüft
vom Österreichischen Hebammengremium
www.hebammen.at


PDF Die_2_Ultraschalluntersuchung-schwangerschaft.pdf [108,31 kB]

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