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Foto von einem Vater der sein Baby im Arm hält | Väterkarenz
Väterkarenz

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Sowohl Mütter als auch Väter können Karenz in Anspruch nehmen. Durch die unterschiedlichen Karenzmodelle hat man flexible Möglichkeiten für die individuelle Lebensgestaltung.

 

Mutter und Väter können sich Karenz teilen

Mutter und Vater können sich die Karenz zweimal teilen. Ein Karenzteil muss dabei mindestens 3 Monate betragen. Beim erstmaligen Wechsel der Betreuungsperson können die Eltern gleichzeitig 1 Monat Karenz in Anspruch nehmen, aber Achtung dadurch endet die Gesamtdauer der Karenz um einen Monat früher.

 

Wenn der Vater den 2. bzw. 3. Karenzteil beansprucht, muss die Meldung bis spätestens 3 Monate vor Beginn erfolgen. Am besten informieren Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich per Einschreiben, da der Kündigungs- und Entlassungsschutz erst ab dem 4. Monat vor der gewünschten Karenz beginnt.

 

Beachten Sie weiters:

Bei Teilung des Kinderbetreuungsgeldes müssen sich die Eltern schon bei der Antragstellung über das Modell (seit 1.1.2008 gibt es 3 Möglichkeiten der Bezugsdauer) festlegen, da eine nachträgliche Änderung nicht mehr möglich ist. Unabhängig von der Antragstellung auf Kinderbetreuungsgeld gelten jedoch die arbeitsrechtlichen Meldefristen gegenüber dem Arbeitgeber.

 

Vater meist jedoch nicht in Karenz

Laut einer Umfrage (es wurden 233 werdende Väter in Österreich befragt) gaben etwa drei von vier Befragten an, nicht in Karenz gehen zu wollen. Grund: Das Gehalt der Partnerin sei zu klein. Jeder Zehnte gab zu, dass er sich nicht traue, die Kinderbetreuung zu übernehmen. 26,2 Prozent antwortete auf die Frage „Karenz – ja oder nein?“ mit einem „ja, das werde ich machen.“ Im April 2005 waren 5419 Männer in Karenz. Auf jeden Fall ist es schön, dass man die Möglichkeit nützen kann, wenn man das möchte.

 

Autor: Redaktion / Andrea




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Die fachliche Qualität dieses Artikels wurde für Sie überprüft
vom Österreichischen Hebammengremium
www.hebammen.at


PDF Vaeterkarenz-schwangerschaft.pdf [108,33 kB]

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