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Was ist vor und nach der Geburt zu tun

Die Frage „Was ist vor und nach der Geburt zu tun?“ wird Ihnen von Ihrer Hebamme gerne beantwortet. Aber auch im Geburtsvorbereitungskurs erfahren werdende Eltern, welche Behördengänge vor und nach der Geburt anstehen. Es handelt sich dabei auch um Bestimmungen zum Schutz der Mutter in spe. In Österreich informieren die Elternberatungen des Landes gerne und ausführlich über die Rechte und Pflichten, wenn eine Frau schwanger wird bzw. ein neuer Erdenbürger das Licht der Welt erblickt. Da manche Bestimmungen an einen Zeitabschnitt in der Schwangerschaft gekoppelt sind, achtet die werdende Mutter auf eine fristgerechte Abgabe. Die Wege vor und nach der Geburt des Kindes können in zwei Abschnitte eingeteilt werden:

Schutzbestimmungen für die Mutter

Unter Schutzbestimmungen versteht man in erster Linie den Kündigungsschutz, der ab Kenntnis der Schwangerschaft greift. Die Mutter in spe legt ihrem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung vor. Besteht ein befristetes Arbeitsverhältnis, verlängert sich das Dienstverhältnis bis zum Beginn des Mutterschutzes. In der Probezeit besteht kein Kündigungsschutz. Eine Kündigung aufgrund der bestehenden Schwangerschaft ist jedoch nicht zulässig und kann vor Gericht angefochten werden.

Treten Komplikationen in der Schwangerschaft auf, kann die Mutter ein individuelles Beschäftigungsverbot oder einen vorzeitigen Mutterschutzurlaub beantragen.

Was ist noch vor der Geburt zu tun?

Folgende Termine sind für werdende Eltern vor der Geburt zu beachten:

  • Geburtsvorbereitungskurs im letzten Drittel der Schwangerschaft
  • Schutzfristberechnung für den Beginn des Mutterschutzes

Acht Wochen vor und achten Wochen nach der Geburt besteht für die junge Mutter ein Beschäftigungsverbot. Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder einem Kaiserschnitt verlängert sich die Dauer des Mutterschutzes. In dieser Zeit erhält die Frau ein Wochengeld. Vier Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist muss der Arbeitgeber informiert werden.

Nicht zwingend notwendig, aber meist sehr hilfreich ist ein Mitarbeitergespräch mit dem Arbeitgeber vor dem Antritt in den Mutterschutzurlaub. Möchte die Frau nach der Geburt eine gewisse Zeit daheim beim Nachwuchs bleiben oder sofort wieder zu arbeiten beginnen in Form einer Teilzeitbeschäftigung? Diese Fragen werden im Idealfall schon vor der Geburt mit dem Dienstherren geklärt.

Behördenwege vor und nach einer Geburt

Behördenwege nach der Geburt

Es ist geschafft, das Neugeborene ist auf der Welt und es ist gesund. Natürlich ist die Freude über den Nachwuchs groß. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass nun einige Behördenwege anstehen:

  • Geburtsurkunde beantragen (Standesamt)
  • Vaterschaftsanerkennung bei unehelicher Geburt (Standesamt)
  • Anmeldung des Babys mittels Meldezettel (Gemeinde)
  • Beantragung auf Fortzahlung des Wochengeldes (Krankenkasse)
  • Krankenversicherung des Babys (Krankenkasse)
  • Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag ab dem dritten Kind beantragen (Wohnsitzfinanzamt)
  • Kinderbetreuungsgeld anmelden (5 Varianten möglich)
  • Anmeldung von Karenzurlaub (Voll- oder Teilzeitkarenz beim Arbeitgeber melden)

Karenzurlaub und Kündigung

Die Anmeldung für den Karenzurlaub wurde schon im Vorfeld mit dem Dienstgeber abgesprochen. Spätestens jedoch bis zur Schutzfrist nach der Geburt muss die junge Mutter den Arbeitgeber über ihren Karenzurlaub informieren. Eine Kündigung ihrer Arbeitsstelle muss bis spätestens drei Monate vor vereinbartem Wiedereintritt erfolgen. Die Frau achtet bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses auf ihre Abfertigung, die sie entweder ausbezahlt bekommt oder die sie zum nächsten Arbeitgeber mitnimmt.

Geburt und Bürokratie

Auch wenn die Zeit nach der Geburt schon stressig genug ist, müssen die Behördenwege fristgerecht erledigt werden. Somit verhindern Eltern einen finanziellen oder auch versicherungstechnischen Nachteil. Ist das Baby ordnungsgemäß gemeldet und krankenversichert, können sich Eltern eine Ruhepause gönnen. Nun beginnt die Zeit des gegenseitigen Kennenlernens. Rasch wird sich ein Alltag einstellen und alle erfreuen sich am neuen Familienmitglied.

 

Text: Redaktion

Fotocredit: Syda Productions, goodluz /Shutterstock.com

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