Österreich: Kürzere Karenzzeit für Mütter

Seit dem Ende des Vorjahres gelten in Österreich in punkto Karenzeit neue Regeln. Für Kinder die nach dem 1.11.2023 geboren wurden bzw. werden, wird der Anspruch auf Elternkarenz um zwei Monate gekürzt. Bisher galt der Anspruch bis zum 24. Lebensmonat des Kindes, nun bis zum 22. Lebensmonat.

Die neuen Regeln sollen bewirken, dass mehr Männer zumindest eine zeitlang in Karenz gehen. Deshalb wurde die Elternkarenz so gestaltet, dass die 24 Monate nur in Anspruch genommen werden können, wenn die Eltern die Karenz aufteilen.

Um die ursprünglichen 24 Monate Karenz zu erhalten gilt folgendes:

  • Die Eltern teilen die Karenzzeit unter sich auf (jeder Elternteil nimmt mindestens zwei Monate Elternkarenz in Anspruch
  • oder es handelt sich um einen alleinerziehenden Elternteil. Alleinerziehend heißt in diesem Fall: Es ist kein anderer Elternteil vorhanden bzw. feststellbar. Oder der zweite Elternteil lebt nicht im selben Haushalt. -> Entscheidend ist in diesen Fällen der Zeitpunkt der Karenzmeldung an den Arbeitgeber.

Was passiert, wenn die Elterns päter zusammenziehen oder sich trennen?

Der Status „alleinerziehend“ hängt vom Zeitpunkt der Meldung an den Arbeitgeber ab. Das heißt, dass ein späteres Zusammenziehen der Eltern die Karenzzeit für – in den meisten Fällen wohl – die Mutter nicht verkürzt. Der „Verlust“ des Status alleinerziehend (Partner ziehen zusammen) beeinflusst nicht die ursprüngliche Dauer der Karenzzeit.
Zieht der Partner aus so kann eine einmalige Verlängerung der Karenzzeit bis zum 24. Monat geltend gemacht werden.

 

Wichtig:

Wer von vorneherein  den Status „alleinerziehend“ in Anspruch nehmen will (beginnend im Anschluss an die Mutterschutzfrist) – 24. Monate Karenz – muss dem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass sie (er) alleinerziehend ist. Legt man keine schriftliche Bestätigung vor, so kann der Arbeitgeber  eine über den 22. Lebensmonat des Kindes hinausgehende Karenz abzulehnen.

Weitere Informationen zu dem Themagibt es hier:

https://www.bmaw.gv.at/Themen/Arbeitsrecht/Karenz-und-Teilzeit/Elternkarenz.html

 

Bild: pixabay/Olivier Potet

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