Pflegeeltern werden in Österreich

Pflegeeltern werden in Österreich

Österreichs Jugendämter suchen beinahe verzweifelt nach Pflegeeltern. Der Grund ist klar: Es ist eine große Belastung für die eigene Familie ein anderes Kind auf Zeit aufzunehmen. Doch es kann eine unglaublich erfüllende Aufgabe sein. Wie Sie Pflegeeltern werden können, haben wir für Sie recherchiert.

 

Voraussetzungen um Pflegeeltern zu werden

Der Prozess um Pflegeeltern zu werden ist ein ziemlich langwieriger und komplizierter. Sie müssen bei der Kinder- und Jugendhilfe eine Pflegebewilligung einreichen, die aber immer nur für ein bestimmtes Kind gestellt werden kann. Soll heißen, wenn dieses Kind in seine Familie zurückgeführt wird und Sie weiter Pflegeeltern sein wollen, müssen Sie für ein anderes Kind eine Pflegebewilligung einreichen.

Geprüft werden angehende Pflegeeltern auf ihre Erziehungsfähigkeit, Belastbarkeit, ihren Gesundheitszustand, Wohn- und Einkommensverhältnisse und weitere Faktoren. Ein offizielles Mindestalter gibt es zwar nicht, es sollen aber nicht mehr als 40 Jahre Unterschied zwischen dem Pflegekind und den Pflegeeltern bestehen.

 

Unterschiedliche Formen von Pflegschaften

In Österreich unterscheidet man unter zwei verschiedenen Arten von Pflegschaften. Bei familiären Problemen oder sozialen Notfällen  spricht man von Krisenpflege. Diese ist meist für einen kurzen Zeitraum von maximal sechs Monaten. Langzeitpflege liegt vor, wenn ein Kind für einen längeren Zeitraum,  in manchen Fällen sogar bis zur Volljährigkeit, in Pflege genommen wird.

Zusätzlich gibt es noch eine Form der Pflegschaft für Kinder mit erhöhten Betreuungsanforderungen. Hierunter versteht man Kinder, die einen deutlichen Rückstand in der körperlichen und/oder psychosozialen Entwicklung haben, die über einen längeren Zeitraum oder in einem intensiveren Ausmaß fördernde Begleitmaßnahmen benötigen, die durch schwere Vernachlässigung, Traumatisierung durch Misshandlungen und/oder Missbrauch eine erhöhte pädagogische Betreuung brauchen und bei denen schwierige Elternkontakte zu erwarten sind. Hierfür gibt es eine zusätzliche Auflagenliste für potentielle Pflegeeltern um sicherzustellen, dass die Betreuung einer außenstehenden Person die Situation für das Kind nicht noch schlimmer macht.

 

Wichtige Unterschiede zur Adoption

Im Gegensatz zur Adoption hat die Pflegschaft eines Kindes immer das Ziel, dass es zu seinen Eltern zurückgehen kann, sobald diese die dafür notwendigen Verhältnisse geschaffen haben. Die leiblichen Eltern haben das Recht, die Rückgabe des Kindes zu beantragen. Die meisten möchten so bald wie möglich wieder selbst für ihre Kinder sorgen. Als Pflegeeltern sollten Sie deshalb darauf vorbereitet sein, sich von dem Kind auch wieder trennen zu müssen. Als Pflegeeltern werden Sie bei dieser Entscheidung, wie auch bei anderen das Kind betreffend, angehört.

 

Pflegeelternschaft vom Land geregelt

 

Die Auflagen und Unterstützungen für Pflegeeltern unterliegen den jeweiligen Bundesländern. So erfordert die Bewilligung einer Pflegschaft zur Krisenpflege in Niederösterreich den Besitz eines Führerscheins und PKW sowie das Absolvieren eines Erste Hilfe Kurses.

Manche Bundesländer, wie zum Beispiel Niederösterreich, bieten die Möglichkeit sich als Pflegeeltern anstellen zu lassen und somit versichert zu sein. Ein Einkommen knapp über der Geringfügigkeitsgrenze wird Ihnen dafür ebenfalls gewährt.

 

Umfangreiche Gespräche mit potentiellen Pflegeeltern

Stellen Sie sich auf eine Reihe von Gesprächen ein, die die zuständige Stelle mit Ihnen führen wird. Es beginnt mit einem Erstgespräch, welches Ihnen alle Auflagen näher bringen wird. Danach müssen Ihrerseits ärztliche Gutachten, Einkommensnachweise und

Mindestens zwei Gespräche werden bei Ihnen zu Hause mit einem Sozialarbeiter stattfinden. Je nach Möglichkeit kann bei einem Hausbesuch eine zweite Fachkraft für Sozialarbeit zugezogen werden. Nach Abschluss der Erhebungen erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über Ihre Aufnahme in die Vormerkliste. Sollten im Zuge der Erhebungen Gründe festgestellt werden, die eine Vormerkung nicht möglich machen, werden Sie mündlich oder schriftlich informiert.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Foto: Pixabay_Pexels

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