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1. Mutter-Kind-Pass Untersuchung (bis zur 16. SSW)

Bei der 1. Mutter-Kind-Pass Untersuchung wird eine Blutuntersuchung gemacht und der Geburtstermin errechnet.

 

Die erste Mutter–Kind–Pass Untersuchung, die im Pass vorgesehen ist, ist sehr umfangreich. Zudem ist sie mit einer Blutuntersuchung verbunden, wobei folgende Laborwerte bestimmt werden: Rotes Blutbild, Blutgruppe, Rhesusfaktor- und Blutgruppen-Antikörper, Toxoplasmose und HIV-Antikörper. Es wird der korrekte Sitz der Schwangerschaft festgestellt, um mit Sicherheit sagen zu können, dass es sich nicht um eine Bauchhöhlen- oder Eileiterschwangerschaft handelt. Nun kommt es darauf an, wie weit Ihre Schwangerschaft fortgeschritten ist, vielleicht kann man sogar schon die Herzaktionen sehen – nun kann Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die Scheitel–Steiß–Länge messen und mit diesen Daten den Geburtstermin errechnen. Dieser Geburtstermin wird im Normalfall auch nicht mehr geändert, da der genau Geburtstermin (fast auf den Tag genau) nur in der Frühschwangerschaft festzustellen ist.

 

Für die Blutuntersuchung müssen Sie in den meisten Fällen in ein Labor gehen – Sie erhalten dafür eine Überweisung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin.

 

Blutgruppen–Antikörper

Neben der eigentlichen Blutgruppe wird auch nach Blutgruppenantikörpern im mütterlichen Blut gesucht. Vor allem Rhesus – Antikörper werden hier genauestens unter die Lupe genommen. Denn wenn der Fall eintritt, dass es zu einer Rhesus–Unverträglichkeit zwischen Mutter und Kind kommt, kann dies das Kleine sehr gefährden, indem es an einer Blutarmut leidet, durch die von den im mütterlichen Blut gebildeten Antikörper. Daher ist jeder Arzt bestrebt, die Antikörperbildung mittels der Rhesusprophylaxe zu verhindern. Ein eher seltener Weg der Sensibilisierung ist auch schon während der ersten Schwangerschaft möglich, nämlich dann, wenn stärkere Blutungen oder Wehen auftreten. Aus diesem Grund wird nunmehr versucht, eine Rhesusprophylaxe bei jeder Rhesus-negativen Schwangeren bereits in der 28.-30. Schwangerschaftswoche durchzuführen. Leider werden die Kosten dieser Injektion derzeit von den Versicherungsträgern noch nicht übernommen.

 

Toxoplasmose

Toxoplasmose ist eine Infektionskrankheit, die viele Frauen bereits hinter sich haben. Dadurch sind in solchen Fällen auch bereits Antikörper vorhanden. Wenn in Ihrem Blut Antikörper vorhanden sind, bekommen Sie in den nächsten Tagen die Aufforderung, zu einer neuerlichen Blutabnahme zu kommen. Bitte machen Sie sich keine unnötigen Sorgen, meistens wird damit nur die Immunität bestätigt. Sollten Sie keine Antikörper haben, sollten Sie auf den Genuss von rohen und halbrohen tierischen Produkten verzichten, den Umgang mit Katzen meiden, bzw. sich danach gründlich die Hände waschen, ebenfalls auch bei getaner Gartenarbeit ist das Waschen Ihrer Hände unerlässlich. Wenn Sie sich trotzdem mit der Infektionskrankheit anstecken, kann diese medikamentös behandelt werden und besteht nur eine minimale Gefahr für Ihr Kind – um regelmäßige Kontrollen kommen Sie allerdings nicht herum.

HIV- bzw. Aids–Untersuchungen sind zwar im Mutter–Kind–Pass noch nicht vorgesehen, doch da die Krankheit für das Kleine so weitreichende Folgen hätte, wird diese Untersuchung als absolut notwendig erachtet. Wenn eine Infektion besteht und diese nicht erkannt wird, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sich das Kleine bereits im Mutterleib, aber vor allem auch während des Geburtsvorgangs, damit infiziert.

 

Autor: Redaktion/Katrin

Fotocredit: Leonardo da/Shutterstock.com

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