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Das österreichische und deutsche Namensrecht

Nicht erst nach der Geburt, sondern bereits Wochen und Monate vorher machen sich werdende Eltern Gedanken um den richtigen Namen für ihr Baby. Denn der Name begleitet einen Menschen ein Leben lang und soll natürlich so gut wie möglich zu ihm passen. Persönliche Vorlieben spielen bei der Namensgebung ebenso eine Rolle wie familiäre Traditionen. Denn in Österreich und auch in Deutschland ist es gar nicht so unüblich, dass besonders Buben denselben Vornamen wie der Vater erhalten. Dieser wird also von Generation zu Generation weitergegeben. Besonders im ländlichen Raum halten viele Eltern gerne an diesem liebgewonnenen Brauch fest. Doch auch Modenamen stehen hoch im Kurs bei jungen Müttern und Vätern. Und doch tut man seinem Kind keinen Gefallen, wenn der Rufname zu ausgefallen und zu außergewöhnlich ist. Hässliche Abkürzungen und Hänseleien sind damit fast schon vorprogrammiert. Im Handel gibt es unzählige Bücher, die sich nur mit den richtigen Vornamen und dem Namensrecht, sowohl in Österreich als auch in Deutschland, auseinandersetzen. Werdende Eltern informieren sich also frühzeitig und entdecken so auch die Herkunft und Bedeutung bekannter und weniger bekannter Namen.

 

Namensänderungen – sinnvoll und überhaupt möglich?

Die Auswahl des Namens für ein Kind zählt zu den wichtigsten Entscheidungen, die Eltern treffen müssen. Überlegt und sorgfältig wird also der passende Vorname ausgewählt. Herkunft, Traditionen und auch der ganz individuelle Geschmack entscheiden mit. Und so kann man nur hoffen, dass sich der Nachwuchs in späteren Jahren auch mit seinem Namen identifizieren kann. Doch was, wenn nicht? Ist ein Mensch unglücklich mit seinem Vornamen oder möchte er gar seinen Nachnamen ändern, gibt es dafür sowohl in Österreich als auch in Deutschland ganz klare Richtlinien und Gesetze. Für einen anderen Familiennamen müssen wichtige Gründe vorliegen und immer führt der Weg als erstes zum zuständigen Standesamt. Unzumutbare psychische Belastungen wären ein Grund für eine Namensänderung. Doch dieser Grund kommt sehr selten vor. Viel häufiger ist eine zweite Heirat. Der neue Lebensgefährte der Mutter möchte, dass die Frau und auch die Kinder seinen Nachnamen tragen. Aber auch nach Scheidungen können sich Nachnamen ändern, da frühere Ehenamen oder auch der ursprüngliche Geburtsname wieder angenommen werden können. Es müssen auf jeden Fall immer triftige Gründe für einen Namenswechsel vorliegen, denn ein jeder Mensch identifiziert sich mit seinem Vor-, aber auch mit seinem Nachnamen. Und mit einer Änderung ändert sich auch ein Stück weit die Person selbst. Eltern müssen also auch das Wohl ihrer Kinder im Hinterkopf behalten und nicht einfach für sich alleine entscheiden.

 

Namensgebung bei unehelichen Kindern

Möchte man seinen Vor- oder Nachnamen ändern, muss man entweder volljährig sein oder aber die Eltern müssen das Vorhaben mittragen. Doch nicht nur bei einer erneuten Heirat, bei einer Scheidung oder auch bei psychischen Belastungen kann der Nachname auf Wunsch abgeändert werden. Auch bei der Namensgebung von unehelichen Kindern stellt sich die Frage, welchen Nachnamen das Baby erhält. Die Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanerkennung sind in Österreich klar geregelt. Die Mutter muss den Antragsteller als Vater ihres Kindes angeben, das Kind muss darüber hinaus österreichischer Staatsbürger sein und auch der Vertreter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Bei minderjährigen Kindern ist dies der Jugendwohlfahrtsträger. Ist erst einmal der Vater als rechtmäßiger Erzeuger in der Geburtsurkunde eingetragen, dann besteht auch in Österreich die Möglichkeit, dem Kind den Nachnamen des Vaters zu geben. Ohne, dass eine aufrechte Ehe mit der Mutter besteht. Doch natürlich müssen beide Elternteile dem zustimmen. Das österreichische und deutsche Namensrecht ist kompliziert, denn auch, wenn der Gesetzgeber alles klar regelt, eine jede Familie hat ihre eigene Geschichte und verlangt eine sorgfältige Prüfung ihres Anliegens. Deshalb informieren sich Eltern immer zuerst beim jeweiligen Standesamt über ihre Möglichkeiten und auch ein Rechtsbeistand ist unter Umständen eine sinnvolle Option. Denn schlussendlich soll ein jeder Mensch mit seinem Namen, Vor- und Nachnamen, glücklich sein. Und wissen, wo seine Wurzeln sind.

 

Autor: Redaktion/Bernadette

Fotocredit: Africa Studio/Shutterstock.com

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