Deutschland: Mutterschaftsgeld berechnen – so geht’s

Deutschland: Mutterschaftsgeld berechnen – so geht’s

Mit jeder Schwangerschaft stellt sich auch die Frage, wie sich die eigene finanzielle Situation verändern wird. Viele werdende Mütter arbeiten bis zum Beginn des Mutterschutzes normal weiter und merken erst dann, dass sich rund um die Geburt organisatorisch und finanziell einiges ändert. In Deutschland sorgt das Mutterschaftsgeld (umgangssprachlich oft „Mutterschutzgeld“) dafür, dass Sie während der gesetzlichen Schutzfristen finanziell abgesichert sind. In Österreich spricht man vom Wochengeld.

In diesem Ratgeber erfahren Sie, warum es Mutterschaftsgeld gibt, wie lange es gezahlt wird, wer Anspruch hat, wie sich die Höhe grundsätzlich zusammensetzt und wie die Antragstellung abläuft.

 

Fristen, Anspruchsdauer, Höhe und Antrag

Warum gibt es Mutterschaftsgeld?

Der gesetzliche Mutterschutz soll Sie und Ihr Baby schützen. In den letzten Wochen vor der Geburt und in den ersten Wochen danach geht es darum, körperliche Belastung zu reduzieren und Zeit für Erholung, Geburt und das Ankommen mit dem Baby zu schaffen. Stress und Überlastung sind in dieser Phase für viele Schwangere ein Thema – und genau deshalb gibt es Schutzfristen, in denen eine Beschäftigung nur eingeschränkt bzw. gar nicht zulässig ist.

Damit dieser Schutz nicht automatisch zu einem finanziellen Nachteil wird, gibt es das Mutterschaftsgeld. Es ersetzt während der Mutterschutzfristen das Einkommen zumindest teilweise – häufig gemeinsam mit einem Arbeitgeberzuschuss, der die Differenz zum bisherigen Nettoverdienst ausgleicht.

 

Wie lange wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Mutterschaftsgeld wird grundsätzlich für die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzfristen gezahlt:

  • 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin
  • 8 Wochen nach der Geburt

Bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder bestimmten medizinischen Umständen kann sich die Schutzfrist nach der Geburt auf bis zu zwölf Wochen verlängern. Ob eine Verlängerung gilt, hängt vom individuellen Fall und den gesetzlichen Vorgaben ab.
Wichtig: Der Zeitraum orientiert sich am voraussichtlichen Entbindungstermin und am tatsächlichen Geburtsdatum. Kommt das Baby früher oder später, kann sich die zeitliche Aufteilung vor/nach der Geburt entsprechend verschieben.

 

Wem steht Mutterschaftsgeld zu?

Ob Sie Mutterschaftsgeld erhalten, hängt vor allem davon ab, wie Sie krankenversichert sind und ob (und in welcher Form) ein Arbeitsverhältnis besteht. Typischerweise haben Anspruch:

  • Arbeitnehmerinnen, die gesetzlich krankenversichert sind (pflicht- oder freiwillig) und zu Beginn der Schutzfrist in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (z. B. Angestellte, Arbeiterinnen).
  • Teilzeitbeschäftigte – die Stundenzahl ist nicht entscheidend; relevant ist der Status als Arbeitnehmerin und die Versicherung.
  • In vielen Fällen auch Frauen in besonderen Beschäftigungsformen (hier kommt es auf Details an, z. B. Minijob/mehrere Jobs).

Sonderfälle (kurz erklärt):

  • Minijob/geringfügige Beschäftigung: Ob und in welcher Form Mutterschaftsgeld gezahlt wird, hängt u. a. daran, ob eine gesetzliche Krankenversicherung besteht und wie das Beschäftigungsverhältnis genau ausgestaltet ist.
  • Privatversichert oder familienversichert: Dann gelten andere Regelungen als bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen.
  • Selbstständige: Hier ist entscheidend, ob eine gesetzliche Absicherung (ggf. mit entsprechenden Tarif-/Anspruchsvoraussetzungen) besteht oder nicht.

Wenn Sie zu den Leistungen rund um Schwangerschaft und Geburt eine verlässliche Übersicht benötigen, finden Sie weiterführende Informationen auf der Website der BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER (Mutterschaftsleistungen im Überblick).

 

Mutterschaftsgeld berechnen: so funktioniert es

Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich?

Die finanzielle Absicherung während der Mutterschutzfrist besteht in Deutschland bei vielen Arbeitnehmerinnen aus zwei Bausteinen:

  1.  Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse
    Gesetzliche Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag pro Tag (derzeit maximal 13 Euro). Das ist sozusagen die „Basisleistung“, die direkt von der Krankenkasse kommt.
  2. Arbeitgeberzuschuss
    Damit Sie während des Mutterschutzes nicht plötzlich deutlich weniger Geld zur Verfügung haben, gibt es häufig zusätzlich den Zuschuss des Arbeitgebers. Dieser orientiert sich am bisherigen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelt und gleicht (vereinfacht gesagt) die Differenz zur Krankenkassenleistung aus.

 

Wovon hängt die genaue Höhe ab?

Die konkrete Höhe ist immer eine Einzelfallrechnung. Typische Einflussfaktoren sind etwa:

  • Ihr durchschnittlicher Nettoverdienst in einem festgelegten Referenzzeitraum,
  • ob Sie variable Entgeltbestandteile (z. B. Zulagen) erhalten,
  • ob und in welcher Höhe ein Arbeitgeberzuschuss anfällt,
  • und Ihre Versicherungs- bzw. Beschäftigungssituation (z. B. privatversichert, mehrere Jobs etc.).

Für viele werdende Mütter ist als Faustregel wichtig: Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen liegt die Gesamtauszahlung (Krankenkasse + Arbeitgeber) häufig nahe am bisherigen Netto. Je nach Konstellation kann es aber Abweichungen geben – etwa wenn kein Arbeitgeberzuschuss greift oder sich der Versicherungsstatus unterscheidet.

Mutterschaftsgeld ist grundsätzlich steuerfrei, kann aber im Rahmen des sogenannten Progressionsvorbehalts Einfluss auf den persönlichen Steuersatz haben.

Privatversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten in Deutschland kein Mutterschaftsgeld von einer gesetzlichen Krankenkasse. Stattdessen kann eine einmalige Zahlung über das Bundesamt für Soziale Sicherung erfolgen.

 

Antragstellung Schritt für Schritt

Der Antrag ist in der Regel gut planbar. Wenn Sie frühzeitig alles vorbereiten, vermeiden Sie Verzögerungen in der Auszahlung.
Schritt 1: Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin
Für den Antrag benötigen Sie normalerweise eine ärztliche Bescheinigung über den mutmaßlichen Entbindungstermin (oft ausdrücklich „zur Vorlage bei der Krankenkasse“).
Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse einreichen
Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein und stellen Sie den Antrag auf Mutterschaftsgeld. Je nach Krankenkasse ist das persönlich, postalisch oder digital möglich.
Schritt 3: Arbeitgeber informieren (wegen Zuschuss)
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über den Beginn der Mutterschutzfrist. Der Arbeitgeber benötigt die Informationen, um den Zuschuss korrekt zu berechnen und über die Lohnabrechnung auszuzahlen.
Schritt 4: Nach der Geburt (falls erforderlich) Unterlagen nachreichen
Je nach Krankenkasse und Ablauf kann es sein, dass nach der Geburt noch Informationen/Nachweise benötigt werden (z. B. das tatsächliche Geburtsdatum). Häufig ist das Teil des Standardprozesses.

Tipp: Wenn Sie mehrere Beschäftigungen haben, kann es sinnvoll sein, frühzeitig zu klären, wie die Zahlungen in Ihrer individuellen Konstellation abgewickelt werden (z. B. wer welchen Anteil zahlt).

 

Vergleich zwischen Mutterschaftsgeld (Deutschland) und Wochengeld (Österreich)

In Österreich heißt die entsprechende Leistung rund um die Geburt Wochengeld. Die Grundidee ist ähnlich: finanzielle Absicherung während einer Schutzfrist rund um den Geburtstermin. Zuständigkeiten und Berechnung unterscheiden sich jedoch je nach Land. Wie das Wochengeld in Österreich berechnet wird erfahren Sie hier.

 

FAQ – häufige Fragen zum Mutterschaftsgeld

Bekomme ich Mutterschaftsgeld auch bei einem Beschäftigungsverbot?

Ein ärztliches Beschäftigungsverbot ist nicht dasselbe wie die Schutzfrist rund um die Geburt. In vielen Fällen besteht aber auch dann eine finanzielle Absicherung (häufig über den Arbeitgeber). Welche Regelung in Ihrem Fall greift, hängt von der Art des Beschäftigungsverbots, dem Arbeitsverhältnis und Ihrer Versicherung ab.

 

Was ist der Unterschied zwischen Mutterschaftsgeld und Elterngeld?

Mutterschaftsgeld erhalten Sie während der Mutterschutzfristen rund um die Geburt. Elterngeld ist eine separate Leistung nach der Geburt, wenn Sie Ihr Kind betreuen und deshalb weniger oder gar nicht arbeiten. Beide Leistungen erfüllen unterschiedliche Zwecke und werden unterschiedlich berechnet.

 

Was passiert, wenn mein Baby früher oder später geboren wird?

Dann verschiebt sich die zeitliche Aufteilung der Schutzfristen. Maßgeblich sind der errechnete Entbindungstermin und das tatsächliche Geburtsdatum. Dadurch kann sich die Dauer vor bzw. nach der Geburt anders verteilen.

 

Bekomme ich Mutterschaftsgeld auch in Teilzeit oder bei befristetem Vertrag?

Teilzeit und Befristung schließen Mutterschaftsgeld grundsätzlich nicht aus. Entscheidend ist, ob zu Beginn der Schutzfrist ein Arbeitsverhältnis besteht und wie Sie krankenversichert sind.

 

Wie läuft das mit dem Arbeitgeberzuschuss?

Viele gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten zusätzlich zur Zahlung der Krankenkasse einen Zuschuss des Arbeitgebers. Dieser orientiert sich am durchschnittlichen Nettoverdienst und soll den Unterschied zur Krankenkassenleistung ausgleichen. Die Abwicklung erfolgt üblicherweise über den Arbeitgeber bzw. die Lohnverrechnung.

 

Muss ich Mutterschaftsgeld aktiv beantragen?

Ja, üblicherweise müssen Sie Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Kernunterlage ist meist die ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin. Zusätzlich sollten Sie Ihren Arbeitgeber informieren, damit der Zuschuss reibungslos abgewickelt werden kann.

 

Was gilt, wenn ich privatversichert oder familienversichert bin?

Dann gelten andere Regelungen als bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen. Ob und in welcher Form Leistungen möglich sind, hängt vom konkreten Status ab. Klären Sie am besten frühzeitig, welche Stelle zuständig ist und welche Nachweise erforderlich sind.

 

Kann ich Mutterschaftsgeld bekommen, wenn ich arbeitslos bin?

Je nach Leistungsbezug und Versicherungssituation können Ansprüche oder Ersatzleistungen bestehen. Da die Details stark vom Einzelfall abhängen, ist eine direkte Klärung mit der zuständigen Stelle sinnvoll (z. B. Krankenkasse/Arbeitsagentur).

 

Bild oben: pixabay/Kathrin Pienaar

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