
Neben dem „Standardprogramm“, welches der Mutter–Kind–Pass vorsieht, gibt es noch einige Untersuchungen, die unter gewissen Voraussetzungen zwar empfohlen werden, aber nicht zwingend sind. Das heißt, hier haben die Eltern (in erster Linie natürlich die werdende Mutter) immer die freie Entscheidung, ob sie das machen möchten oder nicht.
Jede Frau hat ein geringes Risiko, ein Kind mit einer Chromosomenstörung zur Welt zu bringen. Dieses Risiko steigt mit dem mütterlichen Alter an. Mit Hilfe des Combined- oder OSCAR-Tests (Nackenfaltenmessung) kann bei jeder Schwangeren das individuelle Risiko für das Auftreten einer Chromosomenstörung (vor allem Trisomie 21 – Down Syndrom) ermittelt werden. Die Methode hat eine ca. 90%ige Entdeckungsrate. Das individuelle Risiko berechnet sich aus:
Bei einem erhöhten individuellen Risiko (ab 1:300) wird Ihnen eine Chromosomenanalyse, mittels Fruchtwasserpunktion oder Chorionzottenbiopsie, angeboten. Grundsätzlich sollen Sie jedoch selbst, gemeinsam mit Ihrem Partner, die Entscheidung über das weitere Vorgehen treffen.
Bestimmte, genetisch bedingte, Erbkrankheiten können mit Hilfe von Chorionzottenbiopsie und Amniozentese (Fruchtwasserpunktion) bereits im Mutterleib festgestellt werden. Eine genetisch bedingte Erbkrankheit wird durch eine Chromosomen-Untersuchung festgestellt. Der Arzt sticht bei der Chorionzottenbiopsie oder der Amniozentese mit einer langen Nadel durch die Bauchdecke und Gebärmutter und entnimmt aus den Zotten, der Vorstufe der späteren Plazenta, beziehungsweise aus dem Fruchtwasser kleinste Mengen kindlicher Zellen. Im vierten Schwangerschaftsmonat ist die Amniozentesse (Fruchtwasserpunktion) möglich.
Die Chorionzottenbiopsie kann hingegen bereits zwischen der zehnten und zwölften Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Ergibt sich bei der Chorionzottenbiopsie ein positiver Befund, sprich eine genetische Abweichung, aufgrund dessen die Schwangerschaft frühzeitig beendet werden soll, ist dieser Eingriff früher und daher einfacher und gefahrloser durchführbar. Wird ein Schwangerschaftsabbruch erst im zweiten oder dritten Schwangerschaftsdrittel durchgeführt, zum Beispiel nach durchgeführter Amniozentese, handelt es sich dabei um eine Geburt. Der Körper ist in dieser Phase der Schwangerschaft allerdings noch nicht geburtsbereit. Daher muss der Muttermund erst „erweicht“ werden. Die auf diese Art und Weise herbeigeführte Geburt kann sich über viele Stunden, oft über Tage hinziehen.
Autor: Redaktion / Katrin
|
Die fachliche Qualität dieses Artikels wurde für Sie überprüft vom Österreichischen Hebammengremium www.hebammen.at |
|
Zusatz-_und_Spezialuntersuchungen_im_Mutter-Kind-Pass-schwangerschaft.pdf [123,78 kB]
Die gängigsten Pränataldiagnostik (PND) Verfahren
Triple Test in der Schwangerschaft
Wunderwelt der Gene (DNA-Tests)
|
Sie entscheiden, was Sie wissen wollen! Pränataldiagnostik in Anspruch zu nehmen, sollte gut überlegt sein. Wie gehen Sie mit dem Ergebnis um? Die Beraterinnen von aktion leben unterstützen Sie dabei, eine Entscheidung für oder gegen Pränataldiagnostik zu treffen. Sie begleiten Sie während der belastenden Wartezeit auf Ergebnisse und vieles mehr.
Mehr zu dieser Empfehlung
|