schwangeres Paar streitet

Alimente für Ihr Baby

Welche Unterhaltszahlungen stehen meinem Baby zu?

Eine Trennung oder eine Scheidung sind immer schmerzhafte Erfahrungen für alle Beteiligten. Noch schlimmer wird die Trennung, wenn Sie schwanger sind oder bereits gemeinsame Kinder haben und finanzielle Ansprüche an den Ex bestehen. Welche Rechte Sie als Elternteil haben und wie viel Geld Ihnen zusteht, lesen Sie hier.

Unterschiedliche Arten von Unterhalt

Trennen sich die Eltern eines Babys, hat das Kind weiterhin Anspruch auf Unterhalt von beiden Elternteilen. Dies geschieht auf zwei verschiedene Arten: Naturalunterhalt und Geldleistungen. Bei einem Baby leistet meist die Mutter den Naturalunterhalt, weil sie die meiste Zeit mit dem Baby verbringt und das Baby hauptsächlich bei ihr lebt. Als Mutter stellen Sie Unterkunft, Lebensmittel, Kleidung und Spielsachen zur Verfügung.

Der Elternteil, der ab der Trennung nicht mehr im gemeinsamen Haushalt mit dem Baby lebt, leistet Unterhaltszahlungen. Diese Alimente dienen der Bedürfnisdeckung des gemeinsamen Babys und sind nicht für den Eigenkonsum des anderen Elternteiles gedacht. Sind Sie als Mutter mit dem Baby allerdings zu Hause und nicht in einer vom Staat finanziell gestützten Kinderbetreuungszeit, können Sie auch für sich Ansprüche auf Unterhaltszahlungen an Ihren Ex-Partner stellen, wenn Sie verheiratet waren.

 

Alimente für Baby

Wie hoch sind Alimente?

Für die Berechnung der Alimente, wird das Nettoeinkommen des Elternteiles herangezogen, daszu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden aliquot zum monatlichen Nettoeinkommen addiert. Bezieht ein Elternteil Arbeitslosengeld, wird dieses zur Bemessungsgrundlage herangezogen.

Haben Sie mit Ihrem Partner ein Baby oder sind mit dem Kind noch schwanger, stehen Ihrem Baby bis zum 6. Geburtstag 16% des monatlichen Nettoeinkommens des Vaters zu, danach 18 Prozent bis zu 10 Jahren, 20% zwischen 10 und 15 Jahren und 22% ab 15 Jahren. Geschwisterkinder erhöhen den Anspruch je nach Alter um 1 bis 2 Prozent.

Wie lange besteht Anspruch auf Alimente?

Noch werden Sie sich vielleicht nicht mit dieser Frage beschäftigen, aber Ihr Baby hat Anspruch auf Alimentszahlungen seines Vaters über die Volljährigkeit hinaus, wenn es sich zu seinem 18. Geburtstag noch in einer Ausbildung befindet.Es gibt keine Altersgrenze! Auch erwachsene Kinder können einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern haben. Selbst wenn Ihr Kind eigene Einkünfte hat, diese aber nicht für die Selbsterhaltung ausreichend sind, verringert sich lediglich der Anspruch auf Unterhalt gegenüber den Eltern, er verfällt nicht. Verfallen kann der Anspruch lediglich durch eine Heirat des Kindes.

Alimente als Ex-Partnerin

Im Falle einer Scheidung stehen Ihnen ebenfalls Unterhaltszahlungen bis zu 3% des Nettoeinkommens zu. Dies ist abhängig vom Ihrem eigenen Einkommen. Trennen Sie sich während der Schwangerschaft sollten Sie auch diese Ansprüche schon frühzeitig geltend machen.

Alimente frühzeitig abklären lassen

Geht die Beziehung zwischen (werdenden) Eltern in die Brüche, werden Unterhaltsansprüche oftmals dazu verwendet um sich am Ex zu rächen. Ein Diskussionsthema dazu tritt vor allem dann auf, wenn Vater und Mutter das Kind später zu gleichen Teilen betreuen. Dies kann vor allem bei älteren Kindern zu Streitigkeiten führen, wenn diese in einem Ausmaß von mindestens 60% zu 40% zwischen den Eltern „pendeln“. Somit verschieben sich die Unterhaltsansprüche und meist muss ein Gericht klären, wie viel Geld nun wirklich von wem an wen bezahlt werden muss.

Wenn Sie sich während der Schwangerschaft zur Trennung entschließen, sollten Sie umgehend eine Familienberatung aufsuchen, die Ihnen dabei hilft Ansprüche auf etwaige Alimente schon frühzeitig klären zu lassen. So kommen keine Unterhaltsrückstände auf und Sie können sich voll und ganz auf Ihr Baby konzentrieren.  Auch das Besuchsrecht Ihres Babys können Sie von der Familienberatung klären lassen. Sie werden hierbei auch dabei unterstützt, wenn Sie gerichtlich vorgehen müssen um Ihre Ansprüche bzw. die des Kindes geltend machen müssen.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: govorkov.by, Yulia Grigoryeva /shutterstock.com

 

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