Mutter sitzt mit Baby am Taschenrechner

Ihr Anspruch auf Alimente

Wenn der/die Ex nicht zahlt

Aus der Traum vom perfekten Familienleben. Nun müssen Sie mit Ihrem Ex um den Unterhalt streiten und deshalb vielleicht sogar vor Gericht gehen. Wir erklären Ihnen, was Sie über Alimente in Österreich wissen sollten und wie Sie diese bekommen.

In Österreich sind immer beide Elternteile unterhaltspflichtig

Mit gehangen, mit gefangen: In Österreich sind Sie und Ihr Partner zu gleichen Teilen für den Unterhalt Ihres Kindes verantwortlich sind. Sollten Sie oder Ihr Ex aus einem bestimmten Grund nicht in der Lage sein, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, können auch die Großeltern herangezogen werden, sofern es deren Lebensunterhalt nicht gefährdet.

Der österreichische Staat unterscheidet zwischen Naturalunterhalt und finanziellem Unterhalt. Dabei wirddavon ausgegangen, dass jener Elternteil, bei dem das Kind den Großteil der Zeit wohnt, für den Naturalunterhalt aufkommt. Dabei handelt es sich um Essen, Kleidung, Geld für Freizeit und so weiter. Der jeweils andere Elternteil kommt mit einer finanziellen Leistung an den anderen Elternteil für seinen fairen Anteil auf.

 

Wenn die Alimente ausbleiben

Verläuft die Trennung zwischen Ihnen und Ihrem Partner einigermaßen harmonisch, können Sie mit ihm selbst eine Vereinbarung für die fälligen Alimente treffen. Diese können, müssen aber nicht, im Ausmaß des gesetzlichen Anspruchs des Kindes sein. Dabei sparen Sie sich den nervlichen und finanziellen Aufwand eine Gerichtsverhandlung. Eine außergerichtliche Einigung ist daher immer vorzuziehen. Treffen Sie jedoch Vereinbarungen, die über den gesetzlichen Rahmen hinausgehen oder halten Sie schriftlich fest, dass gesetzliche Ansprüche niemals geltend gemacht werden dürfen, sind diese in der Regel unwirksam. Sie sollten sich daher nicht auf derartige Vereinbarungen einlassen oder sie fordern.

 

Anspruch auf Alimente

 

Schwierig wird die Situation dann, wenn das Kind bei beiden Elternteilen einigermaßen ausgeglichen lebt. Davon spricht man ab einem Verhältnis von mindestens 60% zu 40%. Denn dann teilen sich die Kosten für den Naturalunterhalt somit fast ident auf. In diesem Fall können keine Unterhaltszahlungen von einem Elternteil zum anderen geleistet werden. Oft führt dies zu Streitigkeiten, weil Unterhaltsforderungen trotzdem gestellt werden.

Ein weiterer Vorwurf ist auch, dass das Geld nicht dem Kind zu Gute kommt. In diesem Fall können Sie auf Alimente klagen. Sie sollten auch alle Belege für Lebensmittel, Kleidung, Schulsachen und dergleichen aufbewahren um diese gegebenenfalls bei Gericht vorlegen zu können.

Verfahren über Alimente von minderjährigen oder volljährigen Kindern wird im Außerstreitverfahren am Bezirksgericht Ihres Wohnorts und der des Kindes geführt. Zuvor muss allerdings eine Unterhaltsbemessung durch das Jugendamt durchgeführt werden, dem das Gericht dann zustimme kann.

Hat sich bereits ein Rückstand and Alimenten von über 5.000 Euro angehäuft, müssen die Interessen des Kindes durch einen Anwalt vertreten werden. Gerichtskosten sind immer von jenem Elternteil zu leisten, welches die Alimentsrückstände hat entstehen lassen. Üblicherweise betragen diese ein halbes Prozent der Unterhaltsbemessung.

Alimenteansprüche basieren auf einem Prozentsatz des Einkommens der Eltern. Ändert sich Ihr Einkommen, ändern sich auch die Unterhaltsansprüche Ihrer Kinder. Möchten Sie einen Antrag auf Herabsetzung der Alimente stellen, müssen Sie ebenfalls mit Gerichtsgebühren von knapp 15 Euro rechnen. Wird Ihrem Antrag zur Gänze stattgegeben, entfallen diese Gerichtskosten.

Sie können davon ausgehen, dass, wenn Sie rechtmäßige Anträge auf die Einbringung von Alimenten stellen, keine Gerichtskosten anfallen.

Wer hilft bei Unterhaltsforderungen?

Der österreichische Staat stellt verschiedene Anlaufstellen zur Verfügung, wenn Sie Fragen oder Differenzen zu allfälligen Alimenten haben. Erste Kontaktaufnahme sollte immer mit der jeweiligen Kinder- und Jugendhilfe erfolgen. Dieses kann Ihnen bei der Bemessungsgrundlage helfen und auch die gesetzliche Vertretung des Kindes vor Gericht übernehmen, wenn nötig.

Trennen Sie sich während einer Schwangerschaft von Ihrem Partner, sollten Sie in einer Familienberatung Ihre Ansprüche auf Alimente klären.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: Zivica Kerkez, Burdun Iliya /shutterstock.com

 

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