Förderungen und Zuschüsse für Kinder mit Behinderung

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Förderungen und Zuschüsse für Kinder mit Behinderung

Wobei der Staat Österreich hilft

Die Diagnose einer Behinderung des eigenen Kindes trifft jede junge Familie wie ein Schock. Das Leben wird sich nun völlig verändern. Um sich auf die neue Situation einstellen zu können, müssen viele Veränderungen vorgenommen werden. Der Wohnraum muss angepasst werden, besondere Pflege oder Entwicklungsförderung ist nötig. All das bedeutet eine finanzielle Herausforderung für betroffene junge Familien. Der österreichische Staat greift hierbei jedoch helfend ein.

Pflegegeld und erhöhte Familienbeihilfe

Wenn Sie Pflegegeld beantragen, stellt dieser Zuschuss eine zweckgebundene Leistung zur teilweisen Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen und daher keine Einkommenserhöhung dar. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das Pflegegeld nur als pauschalierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Der Antrag auf Pflegegeld ist bei der Krankenversicherung zu stellen. Voraussetzungen sind der Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird und einen ständigen Pflegebedarf von mehr als 65 Stunden im Monat nötig macht. Das Pflegegeld ist nicht von Ihrem Einkommen abhängig, sondern lediglich vom Leistungsanspruch des Kindes. Je nach Pflegestufe kann das Pflegegeld zwischen 1.200 und 2.200 Euro pro Monat liegen. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie Ihre Pflegekosten bekannt geben. Beantragen Sie als pflegender Angehöriger das Pflegegeld, darf Ihr Nettoeinkommen 2.500 Euro pro Monat nicht übersteigen.
Bei Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe bekommen Sie zusätzlich zur Familienbeihilfe einen Zuschuss von 155,90 Euro (Stand Dezember 2018) pro Monat. Der Anspruch auf diesen Zuschuss besteht, solange Sie auch Anspruch auf die Familienbeihilfe haben. Zudem können Sie den Zuschuss auch rückwirkend, für maximal 5 Jahre beantragen. Um ihren Anspruch geltend zu machen, muss Ihr Kind von einem sachverständigen Arzt untersucht werden. Dabei muss der Arzt feststellen, dass der Grad der Behinderung Ihres Kindes mindestens 50 Prozent beträgt.

 

Förderungen und Zuschüsse für Kinder mit Behinderung

Therapiekostenersatz

Sollte Ihrem Kind aufgrund einer Behinderung eine Therapie verschrieben worden sein, können Sie bei Ihrer Krankenkasse und der zuständigen Landesregierung um einen Therapiekostenersatz ansuchen. Auch Kuren und Rehabilitation gehören zu dem Programm. Es handelt sich dabei um einen formlosen Antrag, für den Sie lediglich die Verschreibung des Arztes, die Rechnung und eventuell ein ärztliches Gutachten benötigen.

Kostenersatz für Hilfsmittel und Wohnungsumbau

Um das Leben für ein Kind mit Behinderung so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es viele Hilfsmittel und Möglichkeiten, den Wohnraum zu modifizieren. Als Beispiel sei hier ein Rollstuhl genannt. Sofern Sie die Einkommensgrenze nicht überschreiten, können Sie für den Rollstuhl um einen Kostenersatz ansuchen und müssen nach Bewilligung lediglich den Selbstbehalt entrichten.
Für den Wohnungsumbau gibt es die Möglichkeit, um eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderungen anzusuchen. Außerdem können bei der Landesregierung oder dem Sozialministerium geförderte Darlehen beantragt werden.

Mobile Frühförderung

Die österreichischen Landesregierungen bieten den Bürgern unterschiedliche Angebote. Ein Beratungstermin lohnt sich auf jeden Fall.
So gibt es unter dem Titel „Soziales Wien“ in Wien verschiedene Einrichtungen zur mobilen Frühförderung bei Kindern mit Beeinträchtigung oder Lernrückständen. Diese Hilfe findet meistens im eigenen Zuhause in Form von Hausbesuchen statt und zielt nicht nur auf die Förderung des Kindes, sondern auch der Hilfestellung für die Bezugspersonen im Umgang mit den Bedürfnissen des Kindes.
In den meisten Bundesländern finden Sie auch einen Kindergarten, der sich auf Kinder mit speziellen Bedürfnissen konzentriert. Zwar gilt, dass im Sinne der Integration ein allgemeiner Kindergarten idealer wäre, ist dies aber aufgrund der Einschränkung nicht möglich, gibt es ein Angebot an Spezial-Kindergärten.

 

Autor: Redaktion/Kerstin
Fotocredit: antoniodiaz, allstars /Shutterstock.com

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