Das müssen Sie über Wohnbeihilfe in Tirol wissen

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Das müssen Sie über Wohnbeihilfe in Tirol wissen

Das Land Tirol bewilligt Beihilfen für wohnbaugeförderte Wohnungen. Die Berechnung der Wohnbeihilfe erfolgt auf Basis von Haushaltseinkommen sowie Haushaltsgröße. Die Auszahlung erfolgt monatlich für die Dauer eines Jahres.

 

Was ist die Wohnbeihilfe in Tirol?

Mittels der Wohnbeihilfe werden in Tirol Einzelpersonen und Familien unterstützt. Sie kann für geförderte Objekte (verdichtete Bauweise) wie Reihenhäuser, Doppelwohnhäuser, Eigentums- oder Mietwohnungen bezogen werden. Die Berechnung der Wohnbeihilfe erfolgt stets auf Basis des Haushaltseinkommens aller in der Wohnung lebenden Personen sowie der Haushaltsgröße. Damit ist die Wohnbeihilfe in Tirol individuell unterschiedlich bemessen. Gewährt wird sie, sofern der anrechenbare Wohnungsaufwand den zumutbaren Wohnungsaufwand übersteigt. Beihilfen unter sieben Euro werden nicht ausbezahlt.
Einzureichen ist der Antrag auf Wohnzuschuss beim Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wohnbauförderung, 6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 4. Stock, Zi. A498 und A499. Bei Bauort in Imst, Lienz, Reutte, Kufstein, Schwaz, Kitzbühel und Landeck ist die Wohnbeihilfe in den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften einzureichen.

 

Wer kann Wohnbeihilfe in Tirol beziehen?

Voraussetzung für den Bezug der Wohnbeihilfe ist neben dem entsprechenden individuellen Förderbedarf eine österreichische Staatsbürgerschaft. Auch an Personen mit gleichgestellter Staatsbürgerschaft (EU-Länder; EWR-Länder) oder anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz wird die Wohnbeihilfe vergeben.

 

Wohnbeihilfe in Tirol

 

Wie hoch ist die Wohnbeihilfe in Tirol?

Die Wohnbeihilfe Tirol wird dann bewilligt, wenn der anrechenbare Wohnungsaufwand den zumutbaren Wohnungsaufwand übersteigt. Die entsprechende Tabelle, die zur Berechnung herangezogen wird, kann über das Informationsblatt auf der Homepage eingesehen werden. Die Wohnbeihilfe wird auf Basis der förderbaren Nutzfläche berechnet. Für einen Ein-Personen-Haushalt sind das maximal 50 Quadratmeter. Bei jeder weiteren Person werden höchstens 20 Quadratmeter dazugerechnet. Mit 150 Quadratmetern ist die förderbare Nutzfläche jedoch gedeckelt.
Zur Berechnung der Wohnbeihilfe werden das Einkommen des Antragsstellers sowie eines etwaigen Lebenspartners herangezogen. Bei jeder weiteren haushaltszugehörigen Person wird ein Drittel des Einkommens einberechnet, beziehungsweise zumindest der Richtsatz der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Lehrlingsentschädigungen fließen jedoch in die Berechnung des Zuschusses nicht ein. Ebenso zählt die Familienbeihilfe nicht als Einkommen.

 

Wohnbeihilfe Tirol: Was brauche ich zur Antragsstellung?

Das Antragsformular zur Beantragung von Wohnbeihilfe in Tirol können Sie hier downloaden: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/antragsformulare-formblaetter/
Ein Antrag kann auch schon drei Monate vor der voraussichtlichen Fertigstellung eines geförderten Objekts erfolgen. Die Beantragung ist zudem kostenfrei. Der Bezug der Wohnbeihilfe Tirol ist zeitlich auf ein Jahr begrenzt. Danach muss die Förderung verlängert werden.
Dem Ansuchen über die Förderung sind beizulegen:
• Passkopie/Kopie Staatsbürgerschaftsnachweis
• Nachweise über das Familieneinkommen (Einkommensbescheide vom der Antragsstellung vorangegangenen Jahr)
• Erklärung über Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
• Erklärung über Wohnungsnutzfläche

Wohnbeihilfe-Rechner Tirol

Das Land Tirol stellt einen Online-Rechner zur Verfügung, mit dem Sie vorab unverbindlich einen möglichen Anspruch auf Wohnbeihilfe berechnen können.

 

 

Quelle: https://www.tirol.gv.at/bauen-wohnen/wohnbaufoerderung/beihilfen/ (Zugriffsdatum: 20.12.2018)

Text: Daniela Kirschbaum
Fotocredit: sirtravelalot, 512r /Shutterstock.com

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