Staatliche Unterstützung für Familien in Österreich

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Staatliche Unterstützung für Familien in Österreich

Welche Beihilfen erhalten Familien in Österreich?

Das Gründen einer Familie ist eine kostspielige Angelegenheit. Meist fällt das Vollzeiteinkommen der Mutter weg, die Familie braucht mehr Wohnraum und die Anschaffungskosten für die Babyerstausstattung strapazieren das Haushaltsbudget. Welche finanzielle Unterstützung Sie vom Staat Österreich beziehen können, lesen Sie hier.

 

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe ist die wohl bekannteste finanzielle Unterstützung, die der Staat Österreich Familien bietet. Grundsätzlich hat jede Familie mit Hauptwohnsitz in Österreich Anspruch auf Familienbeihilfe. Der Betrag ist gestaffelt und abhängig vom Alter des Kindes und der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder.

 

Kinderbetreuungsgeld

Das Kinderbetreuungsgeld kann in zwei Varianten bezogen werden. Dabei wählen Sie zwischen dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld oder einer Pauschalleistung. Die Pauschalleistung ist auch unter der Bezeichnung „Kinderbetreuungs-Konto“ bekannt und kann auf verschiedene Weisen ausbezahlt werden. Wie bei der Familienbeihilfe hat jede Familie mit Hauptwohnsitz in Österreich und einer EU- bzw. EWR-Staatsbürgerschaft Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Die Zuverdienstgrenze betrifft nur das Pauschalangebot und darf nicht überschritten werden. Zusätzlich müssen die wichtigsten Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen absolviert werden, sonst kann der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld erlöschen.

 

Staatliche Unterstützung

 

Wochengeld und Betriebshilfe

Das Wochengeld bzw. die Betriebshilfe ist der Anspruch auf finanzielle Unterstützung von unselbstständig bzw. selbstständig erwerbstätigen Frauen in den Wochen vor und nach einer Geburt. Es deckt in der Regel den Zeitraum von acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bis acht bis zwölf Wochen nach der Geburt ab. Kommt das Kind früher zu Welt, wird das Wochengeld länger ausbezahlt.
Das Wochengeld wird auf Basis des Durchschnittseinkommens der letzten drei Monate vor der Geburt berechnet. Auch das das Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird aliquot berücksichtigt.
Der Antrag auf Wochengeld ist bei der Krankenkasse zu stellen, die das Wochengeld auch ausbezahlt. Anträge auf Betriebshilfe sind bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft beziehungsweise bei der Sozialversicherung der Bauern zu stellen.
Beziehen Sie vor der Geburt Ihres Kindes Arbeitslosengeld oder sonstige Sozialleistungen, haben Sie trotzdem Anspruch auf Wochengeld.

 

Familienhärteausgleich

Findet sich Ihre Familie in einer Notsituation wieder, kann beim Staat Österreich um einen Familienhärteausgleich angesucht werden. Der Familienhärteausgleich ist als Überbrückungshilfe in einer durch ein besonderes Ereignis ausgelösten finanziellen Notsituation zu betrachten. Voraussetzung ist, dass die Familie in eine unverschuldete Notsituation geraten ist. Eine Hochwasserkatastrophe wäre ein Beispiel für einen Fall, in dem Familienhärteausgleich beantragt werden kann.

 

Familienzuschüsse der Länder

Zusätzlich zu den staatlichen Leistungen gewähren auch die Länder individuelle Vergünstigungen für Familien.

Im Burgenland erhalten finanziell schwach aufgestellte Familien unter anderem den Kinderbonus. Der Kinderbonus besteht in einer monatlichen Zahlung und wird ab Antragstellung für Kinder von der Geburt bis zum dritten Lebensjahr längstens auf die Dauer von zwölf aufeinander folgenden Monaten gewährt. Eine Kinderbetreuungsförderung für noch nicht schulpflichtige Kinder erhalten Erziehungsberechtigte unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder mit Hauptwohnsitz im Burgenland.

Nach dem Auslaufen des Kinderbetreuungsgeldes kann in Kärnten der sogenannte Familienzuschuss beantragt werden. Voraussetzungen sind der Bezug der Familienbeihilfe, das Kind darf noch nicht 10 Jahre alt sein und der Hauptwohnsitz muss in Kärnten liegen. Der Familienzuschuss wird in Kärnten für maximal zwei Jahre gewährt.

Einen ähnlichen Zuschuss gewährt auch das Land Oberösterreich. Dieser kann ab dem 3. Geburtstag beantragt werden und wird maximal bis zum 5. Geburtstag ausgezahlt. Des Weiteren gewährt Oberösterreich einen Mehrlingszuschuss bei der Geburt von Zwillingen oder Mehrlingen. Zwillinge erhalten eine 500 Euro Geldleistung und einen 100-Euro-Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“ der Caritas. Tausend Euro sind es bei Drillingen plus einem 200-Euro-Gutschein für den „Mobilen Familiendienst“. Für jedes weitere Mehrlingskind gibt es 500 Euro mehr.

Autor: Redaktion/Kerstin
Fotocredit: Pixel-Shot, jazzzone66 /Shutterstock.com

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