Eine Geburt kann sowohl zu Hause, in einem Geburtshaus oder in einem Krankenhaus erfolgen. Die meisten österreichischen Frauen planen eine Geburt im Krankenhaus.
Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, in welchem Krankenhaus Sie entbinden möchten, können Sie durch Kreißzimmerführungen die Häuser näher kennenlernen. Passen Sie jedoch auf- in manchen Krankenhäusern ist eine frühzeitige Anmeldung zur Geburt erforderlich!
Welche Vorplanung muss ich für eine Geburt im Krankenhaus machen?
Haben Sie sich dann für ein Krankenhaus entschieden, erkundigen Sie sich, welche Vorplanungen für die Geburt wichtig sind. Viele Krankenhäuser empfehlen einen Besuch in der hausinternen Schwangerenambulanz oder Hebammensprechstunde zum Kennenlernen und Anlegen einer Patientenkartei.
Was wird mich im Krankenhaus erwarten?
Die Krankenhäuser in Österreich unterscheiden sich voneinander in der Organisation. Eine allgemeine Information über den Ablauf einer Geburt kann somit nicht gegeben werden, zudem jede Geburt sehr individuell ist und unterschiedlich verläuft! Ich führe jedoch einige wichtige Maßnahmen an, die in allen Geburtshäusern durchgeführt werden.
Aufnahme
Wenn Sie zur Geburt in das Krankenhaus kommen, wird Ihre betreuende Hebamme Sie in das Kreißzimmer aufnehmen. Hierfür braucht Sie Ihre Ecard (wenn vorhanden) und den Mutter-Kind Pass. Häufig wird eine allgemeine Anamnese durch einen Arzt und eine Blutabnahme gemacht, auch ein Ultraschall könnte notwendig sein.
CTG
Während der Geburt wird das Kind im Mutterleib mittels CTG (Cardiotokographie) überwacht. Bei unauffälligem CTG kann es immer wieder zwischendurch abgehängt werden, bei auffälligem CTG oder aber auch bei vollständig geöffnetem Muttermund wird eine Dauerüberwachung notwendig sein. Dies heißt jedoch nicht, dass Sie ans Bett gefesselt sind- solange die CTG Kabel reichen (einige Häuser haben sogar ein kabelloses CTG) können Sie sich in Absprache mit Ihrer Hebamme frei bewegen.
Bestimmung von Geburtsfortschritt
Zur Bestimmung des Geburtfortschrittes wird Ihre Hebamme regelmäßig eine vaginale Untersuchung durchführen.
Sonstiges
Medikamente: Bei akuter Gefährdung für die Mutter oder das Kind kann es nötig sein, dass Sie dringend Medikamente erhalten. In einigen Krankenhäusern gibt es auch prophylaktische Medikamente (zb. Gegen eine verstärkte Blutung, gegen eine Infektion, ..).
Geburtspartner: In jedem Krankenhaus ist es möglich, einen Partner zur Geburt mitzunehmen. In manchen Fällen dürfen auch mehrere Personen zur Geburt mitkommen. Selten kann es vorkommen, dass eine Begleitperson bei oder nach der Geburt nicht anwesend sein darf (z.b. wenn ein dringender Kaiserschnitt durchgeführt werden muss)
Regeln: In jedem Krankenhaus gibt es Regeln, die auch einzuhalten sind. Oftmals scheinen einem Regeln nicht als sinnvoll und man möchte den Geburtsverlauf gerne anders haben. Wichtig ist, hier mit der betreuenden Person zu sprechen und die eigenen Ängste und Wünsche zu äußern!
Beispiele: Man möchte gerne aufstehen, soll aber aufgrund eines Blasensprunges liegen bleiben. Oder man möchte gerne einen Spaziergang machen, das CTG zeigt jedoch Auffälligkeiten. Auch ein plötzlich notwendiger Kaiserschnitt, eine Saugglockengeburt oder auch ein Dammschnitt können manchmal notwendig sein, obwohl man sich die Geburt vielleicht ganz anders vorgestellt hatte.
Was passiert nach der Geburt?
Nach der Geburt bleiben Sie (je nach Befinden) mindestens noch zwei Stunden in der Obhut der Hebamme im Kreißzimmer. Sie wird Ihnen mit dem ersten Bonding mit Ihrem Kind, dem ersten Anlegen und der Neugeborenenpflege helfen und auf Ihr Wohlbefinden achten. Geht es Ihnen und Ihrem Kind gut, können Sie anschließend auf die Wochenbettstation verlegt werden. Dort bleiben Sie in etwa 3-5 Tage (nach einer spontanen Geburt) oder 6-7 Tage (nach einem Kaiserschnitt) um sich optimal für die erste Zeit zuhause zu erholen.
Die ambulante Geburt/Die vorzeitige Entlassung aus dem Krankenhaus
Es gibt die Möglichkeit, in einem Krankenhaus zu entbinden und das Krankenhaus entweder in den ersten 24 Stunden nach der Geburt (ambulante Geburt) oder innerhalb weniger Tage vorzeitig zu verlassen. Für beide Fälle brauchen Sie für die Nachbetreuung zuhause eine Hebamme, die Sie in den ersten Tagen nach der Geburt betreut. Diese Hebamme müssen Sie selbstständig aussuchen und kontaktieren, sie wird entweder komplett (Kassenhebamme) oder zu einem großen Teil von der Krankenkasse bezahlt. Haben Sie eine ambulante Geburt geplant, können auch Besuche in der Schwangerschaft erfolgen. Nehmen Sie dafür frühzeitig Kontakt zu Ihrer Hebamme auf. Die Hebammen in Ihrer Nähe und weitere Informationen finden Sie unter www.hebammen.at.
Autor: Laura Jenewein, Hebamme
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