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Alles zum Kinderbetreuungsgeld in Tirol

In Tirol haben Sie nach der Geburt Ihres Kindes Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Für Geburten ab dem 01.03.2017 gilt: Es kann zwischen dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und dem Kinderbetreuungsgeld-Konto gewählt werden.

Kinderbetreuungsgeld in Tirol für Geburten ab dem 01.03.2017

Für Geburten ab dem 01.03.2017 ersetzt das Kinderbetreuungsgeld-Konto die bisherigen vier Pauschalmodelle. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld bleibt bestehen, wenn auch geringfügig modifiziert. Mit dem Kinderbetreuungsgeld ist eine weitere Neuerung verbunden: Der Partnerschaftsbonus.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um Kinderbetreuungsgeld in Tirol beziehen zu können?
Um für Ihr Baby Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, müssen Sie für dieses Familienbeihilfe beziehen, einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben und sich rechtmäßig und dauerhaft in Österreich aufhalten. Zudem ist die Zuverdienstgrenze sowie zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen einzuhalten: Fünf Untersuchungen während der Schwangerschaft und fünf Untersuchungen Ihres Kindes. Leben Sie von Ihrem Partner getrennt, benötigen Sie außerdem eine Obsorgeberechtigung.

Wie beantrage ich Kinderbetreuungsgeld in Tirol?

Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld kann ab Geburt beim zuständigen Versicherungsträger gestellt werden. Bei Antragsstellung müssen Sie sich für eine Variante des KBG entscheiden. Den Antrag erhalten Sie beim Sozialversicherungsträger. Sie müssen ihn ausfüllen und im Original persönlich oder per Post übermitteln. Es ist überdies möglich, den Antrag online mit einer elektronischen Signatur einzureichen.

Kinderbetreuungsgeld in Tirol

 

Zum Kinderbetreuungsgeld-Konto in Tirol

In Tirol haben Sie nach der Geburt Ihres Kindes Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld. Für Geburten ab dem 01.03.2017 gilt: Gewählt werden kann zwischen dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld und dem Kinderbetreuungsgeld-Konto. Beim Kinderbetreuungsgeld-Konto handelt es sich um eine Pauschalvariante, die unabhängig von einer vorherigen Berufstätigkeit gewählt werden kann. Ihnen und Ihrem Partner steht ein gewisser Betrag an Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung – die Bezugsdauer kann innerhalb eines bestimmten Rahmens frei gewählt werden.
Bezieht nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, stehen 12.366,20 Euro gesamt zur Verfügung. Die Bezugsdauer kann zwischen 365 Tagen/12 Monaten (33,88 Euro/Tag) und 851 Tagen/28 Monaten (14,53 Euro/Tag) variieren.
Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, stehen 15.449,28 Euro gesamt zur Verfügung. Die Bezugsdauer kann zwischen 456 Tagen/15 Monaten (33,88 Euro/Tag) und 1.063 Tagen/35 Monaten (14,53 Euro/Tag) variieren. 20 Prozent der Bezugsdauer sind für jeweils einen Elternteil vorgesehen, die restliche Bezugsdauer kann nach Belieben aufgeteilt werden. Beim Bezug des Kinderbetreuungsgeldes können sich Eltern maximal zwei Mal abwechseln.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Tirol

Neben den schon genannten Anspruchsvoraussetzungen ist es für den Bezug von einkommensabhängigem Kinderbetreuungsgeld notwendig, dass Sie sich bis zum Beginn des Beschäftigungsverbotes für mindestens sechs Monate in einem sozialversicherungspflichtigen Dienstverhältnis befunden haben. Bei Vätern muss die Berufstätigkeit bis zur Geburt des Kindes aufrecht sein. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Tirol beträgt 80 Prozent des Wochengeldes und ist mit maximal 66 Euro pro Tag limitiert. Bezieht nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld, gebührt es bis maximal zum ersten Geburtstag des Kindes. Beziehen es beide Elternteile, gebührt es höchstens bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes.

Partnerschaftsbonus in Tirol

Wird der Bezug des Kinderbetreuungsgeldes in Tirol partnerschaftlich geteilt, sodass sich die Bezugsdauer auf zumindest 40:60 splittet (das macht pro Elternteil mindestens 124 Tage), dann kann ein Partnerschaftsbonus von 500 Euro pro Person beantragt werden.

Kinderbetreuungsgeld Tirol: Was Sie noch wissen sollten

Das Kinderbetreuungsgeld ruht, während Sie Wochengeld beziehen. Außerdem endet der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld für ein Kind mit dem Tag vor der Geburt eines Geschwisterchens. Generell gilt: Sie sind mit Bezug des Kinderbetreuungsgeldes automatisch krankenversichert und Ihr Baby ist bei Ihnen mitversichert. Darüber hinaus können 48 Monate des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld auf die Beitragszeiten in der Pensionsversicherung angerechnet werden.

 

Quelle: https://tirol.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/Kinderbetreuungsgeld/Kinderbetreuungsgeld_ab_01.03.2017.html (Zugriffsdatum: 22.12.2018)

Text: Daniela Kirschbaum
Fotocredit: Antonio Guillern, Aaron Amat /Shutterstock.com

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