Die Urlaubsreise buchte das Paar zu Jahresbeginn und schloss gleichzeitig eine Reiserücktrittsversicherung ab. Vor Reiseantritt kam die Bestätigung des Arztes über die Schwangerschaft der Frau. Die ersten Wochen einer Schwangerschaft sind risikoreich. Eine Schwangerschaft ist keine Krankheit, weshalb das Paar unsicher ist, ob der Versicherungsschutz in ihrem Fall besteht. Schwangere verreisen gerne im zweiten Drittel der Schwangerschaft, um die Zeit mit dem Partner zu genießen. Dieser Zeitpunkt ist aufgrund der abgeschlossenen Hormonstellung für Reisen bestens geeignet. War die Schwangerschaft bei Reisebuchung bekannt, greift die Versicherung bei unvorhergesehenen Komplikationen.
Das Paar tritt von der Reise zurück
Für die Reiserücktrittsversicherung und den Versicherungsschutz ist es nicht relevant, ob der Versicherungsnehmer bei Abschluss schwanger war oder nicht. Die Versicherungsbedingungen geben Aufschluss darüber, ob die Versicherung die Kosten für den Reiserücktritt übernimmt. Hier heißt es „Der Versicherungsschutz besteht im Rahmen einer Schwangerschaft, falls ein Reiseantritt aufgrund der Schwangerschaft unmöglich oder unzumutbar ist“.
Nicht bedeutend ist, ob die Schwangerschaft bei Abschluss der Versicherung oder erst nach Buchung der Reise entstand. Die Versicherungsnehmerin genießt den Versicherungsschutz, wenn sie die Reise absagt. Dabei sind die Gründe nicht relevant. Sie kann bei Reiserücktritt aufgrund der Schwangerschaft den Versicherungsschutz in Anspruch nehmen. Der Versicherungsschutz kommt bei der Stornierung zum Tragen, falls es für die werdende Mutter zu risikoreich ist, die Reise anzutreten. In der Regel greift die Versicherung, wenn die Reise für den Versicherungsnehmer nicht zumutbar ist. In jedem Fall bringt die Versicherungsnehmerin ein ärztliches Attest. In diesem führt der Arzt den Grund auf, weshalb die Reise für die Schwangere riskant ist.
Eine frühe Stornierung der Reise ist wichtig
Das Paar buchte vor Kenntnis der Schwangerschaft die Reise und die Reiserücktrittsversicherung. Zeitnah nach der ärztlichen Bestätigung über das Vorliegen einer Schwangerschaft, storniert das Paar die Reise. Ein früher Reiserücktritt ist ebenfalls sinnvoll, wenn Reise- und Entbindungstermin kollidieren. Noch mehr Informationen finden Schwangere, auch bezüglich einer gekürzten Versicherungsleistung aufgrund verspäteten Reiserücktritts, hier.
Bei einem Rücktritt vor Antritt der Reise übernimmt die Versicherung die Stornokosten. Je länger das Paar die Stornierung hinauszögert, desto höher sind die Kosten. Der Versicherungsnehmer zeigt den Schadensfall umgehend nach Reiserücktritt seiner Versicherung an. Um keinen Termin zu versäumen, schickt er die Unterlagen vorab per Fax oder E-Mail; die Originale folgen auf dem Postweg.
Autor: Redaktion/Ernst
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