alte Hände auf einem Blatt Papier

So schreiben Sie ein Testament

Was Sie über Ihren Nachlass wissen müssen

Wir möchten nicht wirklich darüber nachdenken, doch irgendwann wird es uns nicht mehr geben. Kommen Kinder in die Familie, wird uns die eigene Endlichkeit erst so richtig bewusst. Sie sollten daher frühzeitig planen, was mit Ihren Kindern und Ihrem Nachlass passieren soll, wenn der Ernstfall eintritt. Wir haben alle Infos zum Testament für Sie.

Welche Testamentsformen gibt es?

Folgende Formen des Testaments sind in Österreich zulässig:

  • Eigenhändige Verfügung
  • Fremdhändige Verfügung
  • Mündliches Testament
  • Öffentliches Testament

Wie schreibe ich eine eigenhändige Verfügung?

Entscheiden Sie sich für eine eigenhändige Verfügung müssen Sie sicherstellen, dass Sie das gesamte Testament eigenhändig schreiben. Ausgedruckte Versionen, die Sie lediglich unterschreiben sind nicht aussagekräftig genug. Denn dann handelt es sich um ein fremdhändiges Testament und diese gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr dazu später.

Unterschreiben Sie immer mit Ihrem vollen Namen, wobei das Gesetz vorsieht, dass es keine Verwechslungsgefahr geben darf. Sie dürfen ein Testament also auch mit „Eure Eltern“ unterschreiben. Lediglich Initialen sind aber nicht ausreichend.

Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt einen Zusatz zu Ihrem Testament verfassen, müssen Sie diesen ebenfalls unterschreiben. Fügen Sie Ihrem Testament auch ein Datum hinzu, sodass nach Ihrem Tod kein Rechtsstreit aufkommen kann, falls es mehrere Testamente plötzlich gibt.

Entgegen der weitläufigen Meinung ist beim Verfassen eines eigenhändigen Testaments kein Zeuge nötig.

Das eigenhändige Testament kann bei den Personaldokumenten aufbewahrt werden, es kann aber auch gegen eine geringe Gebühr bei einem Notar oder einem Rechtsanwalt hinterlegt werden.

 

Ein Testament schreiben

 

Zu empfehlen ist in jedem Fall die Registrierung des Testaments im Zentralen Testamentsregister der Österreichischen Notariatskammer (Registrierung bei einem Notar) oder im Testamentsregister der österreichischen Rechtsanwälte des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (Registrierung bei einem Rechtsanwalt). Dies ist in Ihrem Todesfall die erste Anlaufstelle für etwaige Rechtsfragen. Liegt hier eine Registrierung vor, können Ihre letzten Wünsche vollzogen werden. Im Zentralen Testamentsregister werden nicht der Inhalt des Testaments, sondern nur Ihre persönlichen Daten und das Datum der Testamentserrichtung registriert. Somit ist offiziell bekannt, dass Sie ein Testament aufgesetzt haben, welches folglich gültig ist.

In Ihrem Todesfall fragt der zuständige Notar bei diesem Register an und bekommt dort die Auskunft, wo das Testament hinterlegt ist und kann es sich schicken lassen. Auf jeden Fall kann so verhindert werden, dass jemand, der das Testament findet und inhaltlich damit nicht einverstanden ist, dieses unterschlägt.

Wann ist ein fremdhändiges Testament gültig?

Bevorzugen Sie es ein Testament auf dem Computer zu schreiben oder sind Sie aus körperlichen Gründen nicht mehr in der Lage Ihr Testament handschriftlich zu verfassen, kann auch ein fremdhändiges Testament aufgesetzt werden.

Wichtig ist, dass Sie das Testament eigenhändig unterschreiben, in einer Form, die eindeutig Ihre Identität bestätigt. Sie sollten auch einen Zusatz eigenhändig hinzufügen, der besagt, dass dies Ihr letzter Wille ist.

Außerdem benötigen Sie für das Verfassen eines fremdhändigen Testaments drei Zeugen, inklusive deren Angaben des Geburtsdatums, des Wohnorte oder der Berufsadresse). Diese müssen das Testament als Zeugen ebenfalls untschreiben. Die Zeugen müssen den Inhalt des Testaments nicht kennen, sondern nur bestätigen, dass die Urkunde den letzten Willen des Erblassers enthält. Die Unterschrift der Zeugen muss am Ende des Testaments erfolgen – und zwar mit einem auf die Zeugeneigenschaft hinweisenden, eigenhändigen Zusatz (z.B. „als Testamentszeuge“).

Zeugen müssen bei gesunder körperlicher und psychischer Verfassung sein, volljährig, der Sprache im Testament verwendet mächtig, und dürfen keine Begünstigten sein.

Wann ist ein mündliches Testament gültig?

Befinden Sie sich in Lebensgefahr, so können Sie vor zwei fähigen (geschäftsfähig, nicht selbst erbberechtigt bzw. befangen) Testamentszeugen mündlich ein Testament verfassen. Ein so erklärter letzter Wille ist nur für die Dauer von drei Monaten ab Wegfall der Gefahr wirksam. Danach verliert es seine Gültigkeit. Es kann zum Beispiel nach einem schweren Unfall bei zwei Rettungsleuten oder etwa in Bergnot durch Zuruf an zwei Bergkameraden oder knapp vor einer Notoperation mündlich testiert werden.

Wann ist ein öffentliches Testament aufzusetzen?

Möchten Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 Jahren ein Testament aufsetzen, muss dieses öffentlich sein. Ein Richter oder ein Notar muss sich durch Befragen des Jugendlichen von seiner Einsichtsfähigkeit überzeugen, bevor das öffentliche Testament aufgesetzt werden kann. Das Ergebnis seiner oder ihrer Prüfung muss im Protokoll festgehalten werden.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: perfectlab, Africa Studio/shutterstock.com

 

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