Adoption in Österreich – was müssen Sie erfüllen?

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Adoption in Österreich – was müssen Sie erfüllen?

Ein unerfüllter Kinderwunsch löst bei vielen ungewollt kinderlosen Paaren oft den Gedanken an eine Adoption aus. Da nicht alle Paare das Glück haben, ein Kind auf natürlichem Weg zu bekommen, versuchen sie sich diesen Kinderwunsch dadurch zu verwirklichen. Eine Adoption ist ein großer Schritt und sollte gut überlegt sein, zudem ist der Weg zu einem Adoptivkind oft sehr lange.

Entscheiden Sie sich für eine Adoption, so müssen Sie mit einem langen Verfahren rechnen, das oft mit Höhen und Tiefen verbunden ist. Denn in Österreich gibt es mehr Familien, die Kinder adoptieren möchten, als Kinder, die zur Adoption freigegeben werden. Außerdem müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen, um überhaupt ein Kind adoptieren zu können.

 

Voraussetzungen

Um ein Kind adoptieren zu können, müssen Sie ein gewisses Mindestalter erreicht haben. Unser Gesetz verlangt, dass der adoptierende Mann das 30. Lebensjahr und die Frau das 28. Lebensjahr vollendet haben müssen. Der Altersunterschied zwischen dem Annehmenden und dem Adoptionskind muss grundsätzlich mindestens 18 Jahre betragen.

Rechtskräftig ist der Vertrag erst dann, wenn dieser vom zuständigen Gericht bewilligt wurde. Das Gericht muss sicherstellen, dass Sie als beantragende Eltern, ernsthafte Absichten sowie den innigen Wunsch haben, mit dem Kind eine Beziehung aufzubauen. Außerdem müssen Sie beweisen, dass Sie alle sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfüllen können. All das wird ein einem Verfahren überprüft.

 

Verschiedene Formen einer Adoption

Es gibt verschiedene Arten von Adoptionen. Von der gewählten Adoptionsform, welche die weibliche Mutter festlegt, ist abhängig, wie viel über Herkunft und Kind bekannt ist.

 

– Inkognitoadoption

Bei der Inkognitoadoption werden gewisse Eckdaten wie Alter oder Beruf bekanntgegeben. Name und Adresse annehmender Adoptiveltern werden jedoch geheim gehalten. Durch diese Art der Adoption sollen die Kindesmutter, das Kind selbst und die Adoptiveltern geschützt und entlastet werden. Dennoch werden bei der Inkognitoadoption die Wünsche der leiblichen Eltern bei der Auswahl der Adoptiveltern mitberücksichtigt. Zudem sind die leiblichen Eltern befugt, sich bei der Jugendabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat und in Wien beim Amt für Jugend und Familie, nach dem Wohl sowie der Entwicklung des Kindes zu informieren.

 

– Halb-offene Adoption

Bei der halb-offenen Adoption haben die leiblichen Eltern keine Informationen darüber, von welcher Familie das Kind aufgenommen wurde. Sie können allerdings auf Wusch bei der zuständigen Jugendwohlfahrtsbehörde Kontakt zu den Adoptiveltern aufnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, sich zu treffen und Briefe und Fotos auszutauschen.

 

– Offene Adoption

Bei dieser Form der Adoption sind sowohl leibliche Eltern als auch Adoptiveltern bekannt.

Hier wird der Kontakt zwischen Kind und leiblichen Eltern sogar gewünscht bzw. gefördert.

In weiterer Folge besteht auch die Möglichkeit für Besuchskontakte. Man hat aber keinen Anspruch auf diesen Kontakt, wie ihn beispielsweise ein geschiedener Ehemann hat.

 

 

Fotocredit: Africa Studio/Shutterstock.com

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