Mutter mit Baby am Schoß beim Lernen

Bildungskarenz in Österreich

Wie fördert Sie der österreichische Staat?

Gerade nach der Karenz kann es schwierig sein zurück in den Beruf zu kommen. Der Wiedereinstieg kann aber mit einer Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit einfacher gestaltet werden. Das Programm LLL – Lebenslanges Lernen ermutigt Erwachsene in allen Lebenslagen zur Fort- und Weiterbildung, denn bereits nach fünf Jahren gilt erhaltene Bildung als nicht mehr aktuell. Nutzen Sie also die Zeit nach und möglicherweise schon in der Karenz um sich weiterzubilden.

Bildungskarenz in Österreich

Sie können in Österreich Bildungskarenz beantragen, wenn Sie berufstätig sind und eine Aus- bzw. Weiterbildung essentiell ist. Für die Bildungskarenz müssen Sie in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis sein und Ihr Arbeitgeber muss sich einverstanden erklären, Sie für die Dauer der Weiterbildung zumindest teilweise freizustellen. Auch eine Karenzzeit zählt zu einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis mit Ihrem aktuellen Arbeitgeber.

Während der Bildungskarenz bekommen Sie unter bestimmten Umständen ein Weiterbildungsgeld vom AMS. Dieses entspricht dem Arbeitslosengeld in der Höhe von von 14,53 Euro täglich mindestens. Den Antrag auf Weiterbildungsgeld müssen Sie bei Ihrem AMS stellen. Dafür müssen Sie unter anderem seit mindestens einem halben Jahr bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein, wobei das Stundenausmaß keine Rolle spielt. Die Karenzzeit wird zu diesen sechs Monaten dazugezählt.

Waren Sie vor der Schwangerschaft freier Dienstnehmer haben Sie seit 2011 auch Anspruch auf Weiterbildungsgeld, wenn Sie in Bildungskarenz gehen wollen, und zwar unter den gleichen Voraussetzungen wie Arbeiter und Angestellte.

Eine Bildungskarenz muss in Österreich mindestens zwei Monate betragen. Innerhalb von vier Jahren stehen Ihnen nicht mehr als 12 Monate Bildungskarenz zu. Es ist dabei Ihnen überlassen bzw. von der Weiterbildung abhängig, für die Sie sich entscheiden, ob Sie jene 12 Monate am Stück in Anspruch nehmen oder auf mehrere Jahre aufteilen. Entscheiden Sie sich für eine einjährige Weiterbildung, können Sie für vier Jahre kein weiteres Weiterbildungsgeld beantragen.

 

Bildungskarenz in Österreich

 

Üblicherweise müssen Sie ein Lernausmaß von 20 Wochenstunden inklusive Ihrer Lernzeit nachweisen. Möchten Sie direkt nach der Karenz in eine Bildungskarenz, reichen 16 Wochenstunden, da Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern unter 7 Jahren nicht mehr als 16 Wochenstunden nachweisen müssen, wenn tatsächlich keine weitere Möglichkeit auf Kinderbetreuung besteht.

Außerdem können Sie bis zur Geringfügigkeitsgrenze dazuverdienen, wenn Sie sich in Bildungskarenz befinden. Sie können entweder bei Ihrem Arbeitgeber oder anderweitig Einkommen dazuverdienen. Handelt es sich beim Zusatzeinkommen und Einkünften, die in der Ausbildung erwirtschaftet werden, können diese das Eineinhalbfache betragen. Ein Beispiel hierzu wäre die Krankenpflege während einer Ausbildung zum Krankenpfleger.

Möchten Sie Ihre Elternkarenz mit Bildungskarenz verbinden, kommt es auf den Geburtstermin Ihres Kindes an. Wurde Ihr Kind vor dem 1.1.2017 geboren, müssen Sie die Bildungskarenz innerhalb von sechs Monaten nach Karenzende antreten. Sie müssen auch keine sechs Monate Beschäftigungsverhältnis nachweisen.

Bei Geburten ab dem 1.1.2017 haben Sie Anspruch auf Weiterbildungsgeld nur, wenn Sie die Bildungskarenz unmittelbar nach der Elternkarenz antreten.

Bildungsteilzeit

Viele Mütter, die aus der Karenzzeit zurück in den Beruf einsteigen, finden eine Bildungsteilzeit vorteilhaft. Dabei haben Sie die Möglichkeit wieder Kontakt zu ihren ehemaligen Kollegen zu haben und in den Alltag am Arbeitsplatz zurückzufinden und mit einer Weiterbildung ihr Wissen auf den neuesten Stand zu bringen.

Die Dauer der Bildungsteilzeit kann zwischen vier Monaten und zwei Jahren betragen. Sie können somit ein Weiterbildungsangebot in Anspruch nehmen im aufrechten Arbeitsverhältnis wahrnehmen, ohne sich für dieses gänzlich karenzieren zu lassen. Wie die Bildungskarenz kann auch die Bildungsteilzeit innerhalb einer Rahmenfrist von vier Jahren in Teilen vereinbart werden. Die Dauer eines Teils hat mindestens vier Monate zu betragen und die Gesamtdauer der einzelnen Teile innerhalb der Rahmenfrist darf zwei Jahre nicht überschreiten. Diese Rahmenfrist gilt ebenso für die neuerliche Vereinbarung einer Bildungsteilzeit.

 

Autor: Redaktion/Kerstin

Fotocredit: Olimpik, Roman Samborskyi /shutterstock.com

 

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