Elternteilzeit

Elternteilzeit in Österreich

Elternteilzeit in Österreich ist eine Möglichkeit, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten und Frauen die frühere Rückkehr in ihren Job zu ermöglichen. Die am 1. Juli 2004 eingeführte Regelung der Elternteilzeit in Österreich beinhaltet einen Rechtsanspruch: Eltern, deren Kinder nach dem 30.6.2004 geboren wurden, haben in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf eine Teilzeitanstellung.

 

Elternteilzeit in Österreich im Überblick

  • Elternteilzeit kann bis zum 7. Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden.
  • Voraussetzung ist die Zugehörigkeit zum Betrieb seit mindestens drei Jahren.
  • Eine Betriebsgröße von mindestens 20 Mitarbeitern ist ebenfalls eine Voraussetzung zur Gewährung der Elternteilzeit.
  • Es besteht ein Recht auf Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung.
  • Die einmalige Inanspruchnahme pro Elternteil muss sich auf mindestens drei Monate erstrecken.
  • Beide Elternteile können Elternteilzeit in Österreich gleichzeitig in Anspruch nehmen.
  • Der Umfang und die zeitliche Lage der Arbeitszeit kann einmal verändert werden.
  • Die Elternteilzeit kann vorzeitig beendet werden.
  • Ein Kündigungsschutz besteht bis zum 4. Geburtstag des Kindes, danach Motivkündigungsschutz (d.h., eine Kündigung wegen der Inanspruchnahme der Elternteilzeit ist unzulässig).

 

Elternteilzeit in Österreich

 

Elternteilzeit in Österreich: bitte beachten!

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber den Wunsch nach Elternteilzeit unbedingt schriftlich mitteilen. Beginn, Dauer und Ausmaß der Elternteilzeit müssen in diesem Schreiben enthalten sein. Nur so sichern Sie sich Ihre Rechte wie Kündigungsschutz und das Recht auf Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung.

Informieren Sie sich bei Ihrer Arbeitnehmervertretung über alle Details, die für den Rechtsanspruch auf Elternteilzeit in Österreich wichtig sind. Wenn Sie interessiert, wie die Elternteilzeit in Österreich bis heute aufgenommen wurde, könnenSie auf der Internetseite der Arbeiterkammer Wien die aktuelle Studie „Elternteilzeit aus der Sicht betroffener ArbeitnehmerInnen“ einsehen: www.arbeiterkammer.at.

 

Autor: Redaktion/Sabine

Fotocredit: OPOLJA, Syda Productions /Shutterstock.com

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