Es können mehrere Geburtsvarianten in Betracht gezogen werden.
- Krankenhausaufenthalt 4 – 5 Tage nach der Geburt
- Vorzeitige Entlassung bei normalen Geburten
- Ambulante Geburt
- Hausgeburt
Geburt im Krankenhaus als Möglichkeit:
Mutter und Kind bleiben 4-6 Tage nach der Geburt auf der Wochenbettstation und verlassen dann das Krankenhaus. Manchmal kann es sehr anstrengend sein, mit anderen Müttern und Kindern ein gemeinsames Zimmer zu bewohnen. Vorteil: die 1. Mutter-Kind-Pass-Untersuchung wird noch im Krankenhaus vorgenommen.
Möglichkeit der vorzeitigen Entlassung nach Geburt:
Wenn die Frau das Krankenhaus vor dem 4. Wochenbetttag verlässt, hat sie Anspruch auf eine Hebammenbetreuung für zu Hause. Es können mehrere Besuche in Anspruch genommen werden, die auch von der Kasse bezahlt werden.
Ambulante Geburt:
Es ist sehr schön, wenn die junge Familie kurz nach der Geburt gemeinsam den Weg nach Hause antritt. Der Erholungswert zu Hause ist wesentlich größer, als im Krankenhaus. Bedingung: Die Frau muss sich nicht sofort dem Haushalt widmen und kann das Wochenbett genießen (Partner nimmt sich Urlaub). Empfehlenswert ist es, schon rechtzeitig in der Schwangerschaft mit einer Hebamme Kontakt aufzunehmen. Es sind zwei Schwangerenbesuche verrechenbar. Die ambulante Geburt findet im Krankenhaus statt und die Klinik wird innerhalb von 24 Stunden verlassen. Die Hebamme besucht die Frau die ersten fünf Tage täglich und danach sind, mit Indikation, noch weitere Besuche möglich.
Hausgeburt als Möglichkeit:
Wenn die Frau eine Geburt in Geborgenheit und vertrauter Umgebung planen möchte, hat dies ebenfalls einige Vorteile. Die Frau braucht keinen Umgebungswechsel durchzumachen, sie kann sich zu Hause besser entspannen und die Bondingphase nach der Hausgeburt besonders genießen. Vier Besuche von der Hebamme sind in der Schwangerschaft vorgesehen (rechtzeitig Kontakt zu einer freipraktizierenden Hebamme aufnehmen). Die Geburt findet zu Hause statt, die ersten fünf Wochenbetttage kommt die Hebamme zur Visite, weitere Besuche, mit Indikation, möglich.
Möglichkeit des Leistungsanspruchs auf Hebammenbetreuung bei „vorzeitiger Entlassung“ nach Kaiserschnitt, Mehrlingen und Frühgeburt, vor dem sechsten Tag:
Es wird jetzt schon immer öfter in Anspruch genommen, dass die Frau nach einem Kaiserschnitt, nach einer Zwillingsgeburt oder nach einer Frühgeburt (kommt auf die Schwangerschaftswoche an) am 2. oder 3. Tag nach der Geburt das Krankenhaus verlässt. Die frischgebackene Mutter kann sich nach einem Kaiserschnitt genauso gut zu Hause erholen (oft sogar besser), als in der Klinik. Voraussetzung ist aber die Betreuung durch eine Hebamme zu Hause und Helferpersonen, die den Haushalt führen (Partner oder Bekannte). Für den Leistungsanspruch durch die Krankenkassen gilt die Entlassung vom Krankenhaus vor dem 6. Tag. Danach übernimmt die Kasse keine Hebammenvisiten mehr.
Autor: Monika Radwallner
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