kinderbetreuungsgeld wien

Kinderbetreuungsgeld in Wien

Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie und Ihr Partner in Wien für dessen Betreuung Kinderbetreuungsgeld beziehen. Dafür stehen unterschiedliche Varianten zur Verfügung, sodass Sie den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes genau auf Ihre Bedürfnisse abstimmen können.

Kinderbetreuungsgeld Wien: Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld haben Sie ab dem Tag der Geburt Ihres Kindes. Während des Wochengeld-Bezugs ruht das Kinderbetreuungsgeld allerdings.
Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um in Wien Kinderbetreuungsgeld zu erhalten:
• Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
• Gemeinsamer Hauptwohnsitz mit dem Kind
• Rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt in Österreich
• Zuverdienstgrenzen müssen eingehalten werden
• Insgesamt zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen sind vorzuweisen, fünf während der Schwangerschaft und fünf des Kindes
• Bei getrennt lebenden Personen: Obsorgeberechtigung

Antrag von Kinderbetreuungsgeld in Wien

Das Kinderbetreuungsgeld in Wien erhalten Sie von jenem Versicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren, beziehungsweise Wochengeld bezogen haben. Dort ist auch der Antrag zu stellen, möglich ist das ab dem Tag der Geburt des Kindes. Der Antrag liegt direkt in den Zweigstellen der Versicherung auf. Sie müssen ihn im Original einreichen, und zwar per Post oder persönlich. Auch Online-Beantragung mittels Handy-Signatur ist möglich. Mit Antragstellung müssen Sie sich für eine Variante des Kinderbetreuungsgeldes entscheiden. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie noch die Möglichkeit, diese Entscheidung zu revidieren.

Kinderbetreuungsgeld-Konto in Wien

Für Geburten ab dem 01.03.2017 wurden die bisherigen vier Pauschalmodelle in einem sogenannten Kinderbetreuungsgeld-Konto vereinheitlicht. Diese Variante steht allen Elternteilen offen, auch wenn Sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Es steht ein bestimmter Betrag an Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung, innerhalb eines Zeitrahmens kann die Bezugsdauer gewählt werden. Je nachdem, ob nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld bezieht oder aber beide, ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten.
Bezieht nur ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, stehen insgesamt 12.366,20 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann innerhalb von 365 Tagen/12 Monaten (33,88 Euro/Tag) und 851 Tagen/28 Monaten (14,53 Euro/Tag) bezogen werden.
Beziehen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, sind es insgesamt 15.449,28 Euro, die zur Verfügung stehen. Die variable Bezugsdauer kann zwischen 456 Tagen/15 Monaten (33,88 Euro/Tag) und 1.063 Tagen/35 Monaten (14,53 Euro/Tag) gewählt werden. Jedoch müssen pro Elternteil mindestens 20 % der Bezugsdauer in Anspruch genommen werden. Die Elternteile können bis zu zwei Mal den Bezug wechseln.

Kinderbetreuungsgeld in Wien

 

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld in Wien

Beim einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld muss im Vorfeld an den Wochenschutz (Mutter) beziehungsweise die Geburt des Kindes (Vater) eine mindestens sechs Monate andauernde sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorhanden gewesen sein. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Wien macht 80 Prozent des Wochengeldes aus. Es ist jedoch mit 66 Euro pro Tag limitiert. Bezieht nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld, wird es bis maximal bis zum ersten Geburtstag des Kindes ausbezahlt. Beziehen es beide Elternteile, steht es bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes zu.

Kinderbetreuungsgeld Wien: Kranken- und Pensionsversicherung

Sie sind automatisch krankenversichert, sobald Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen. Ihr Baby ist bei Ihnen mitversichert. Doch Vorsicht: Sobald das Kinderbetreuungsgeld ausläuft, ist auch die Krankenversicherung nicht mehr aufrecht. 48 Monate Kinderbetreuungsgeld-Bezug werden übrigens auf die Beitragszeiten in der Pensionsversicherung angerechnet.

Partnerschaftsbonus Wien

Teilen Sie sich den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in Wien partnerschaftlich auf, dann kann ein Partnerschaftsbonus von insgesamt 1000 Euro beantragt werden – aber nur, wenn die Bezugsdauer mindestens 40:60 beträgt.

 

Quelle: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080600.html (Zugriffsdatum: 22.12.2018)

Text: Daniela Kirschbaum
Fotocredit: Mladen Zivkovic, Mariiiihen /Shutterstock.com

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