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Ringelröteln bei Schwangeren

Ringelröteln zählen zu den Kinderkrankheiten, deren Krankheitsverlauf bei Klein- und Schulkindern fast unbemerkt vonstattengeht. Es handelt sich bei Röteln um eine Viruserkrankung, die äußerst ansteckend ist. Die Übertragung des Virus erfolgt durch Tröpfcheninfektion beispielsweise beim Niesen oder Husten. Wer einmal an Röteln erkrankte, ist lebenslang gegen den Virus immun. Während Ringelröteln im Kindesalter in der Regel keine gesundheitlichen Schäden hinterlassen, ist die Erkrankung bei Schwangeren gefährlich.

 

Der Krankheitsverlauf bei Ringelröteln

Die Inkubationszeit beträgt zwischen vier und 14 Tagen. Während dieser Zeit ist die Ansteckung groß. Sobald sich der typische Hautausschlag zeigt, ist die Ansteckungsgefahr vorbei. Die Symptome sind ähnlich einer Erkältung oder Grippe. Die Rötung des Gesichts ist nicht immer eine Begleiterscheinung, sie kommt bei etwa 20 Prozent der Infizierten vor. In wenigen Fällen geht die Erkrankung mit Entzündungen der Gelenke einher.

Erkranken Schwangere an Ringelröteln, ist das Risiko für das ungeborene Kind enorm. Die Viren setzen sich in der Plazenta fest und übertragen die Infektion auf den Fötus. Beim ungeborenen Kind befällt das Parvovirus B19 die Zellen, die rote Blutkörperchen bilden, und zerstören sie. Betroffen sind in der Regel das Knochenmark und die Leber. Beim Fötus kommt es zu einer schweren Anämie und in vielen Fällen zum Abfall der Leistung des Herzens. Auch andere Organe wie Augen und Ohren schädigt das Virus. Während der zehnten bis 22. Schwangerschaftswoche ist die Gefahr einer Früh-, Fehl- oder Totgeburt besonders hoch. Diese Auswirkung stellte der australische Augenarzt Sir Norman McAlister Gregg im Jahre 1941 fest. Die Infektion des ungeborenen Kindes an Ringelröteln nennen die Fachleute das Gregg-Syndrom. Nähere Informationen finden Schwangere und Mütter im Internet.

 

Vorbeugung beginnt in der Kindheit

Ein Serum speziell gegen Ringelröteln gibt es derzeit nicht. Kinderärzte empfehlen eine Impfung gegen Röteln, Masern und Mumps als Kombinationsimpfstoff für das Kind zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat. Vier Wochen danach und nicht später als vor dem zweiten Geburtstag des Kindes erfolgt die Wiederholungsimpfung. Ungeimpfte Kinder haben die Chance, eine Rötelnimpfung zwischen dem neunten und siebzehnten Lebensjahr nachzuholen. Bei Feststellung einer Schwangerschaft prüft der Frauenarzt, ob im Blut seiner Patientin Antikörper gegen Ringelröteln vorhanden sind. Während der Schwangerschaft halten sich die werdenden Mütter von erkrankten Personen fern, um jedes Risiko zu vermeiden.

 

Fotocredit: srisakorn wonglakorn; Phat1978/Shutterstock.com

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