schwangerschaft in österreich

Schwangerschaft in Österreich

Die Zeit der Schwangerschaft in Österreich wird bestens begleitet. Gesetzliche Rahmenbedingungen gewährleisten den optimalen Schutz für Mutter und Kind.

 

Was werdende Mütter in Österreich zu beachten haben – Beihilfen, Untersuchungen, Kosten

Kostenlose Untersuchungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes sorgen für die medizinische Betreuung der Schwangerschaft, der Geburt und der ersten Lebensjahre Ihres Kindes.

 

Mutter-Kind-Pass Untersuchungen

Im Mutter-Kind-Pass, der in den meisten Fällen vom Facharzt bei der ersten Untersuchung ausgestellt wird, sind mehrere Untersuchungen während der Schwangerschaft in Österreich vorgesehen:

  • fünf gynäkologische Untersuchungen
  • eine interne Untersuchung
  • zwei Blutuntersuchungen
  • zwei Ultraschalluntersuchungen

Gut zu wissen: Anspruch auf einen Mutter-Kind-Pass hat jede Schwangere in Österreich, auch wenn sie nicht österreichische Staatsbürgerin ist.

 

Kosten der Untersuchungen in der Schwangerschaft

Wichtig: Alle Untersuchungen sind für die werdende Mutter kostenlos, wenn Sie von einem Vertragsfacharzt der Sozialversicherungsträger vorgenommen werden. Nehmen Sie die Termine unbedingt wahr, um die Gewährung des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe in Anspruch nehmen zu können. Die Bestätigung der absolvierten Untersuchungen benötigen Sie zur Vorlage bei Ihrem Krankenversicherungsträger.

Für spezielle Untersuchungen in der Schwangerschaft wie Nackenfaltenmessung, Fruchtwasserpunktion oder Chorionzottenbiopsie werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen, wenn der Arzt diese anordnet.

 

Mutterschutz in Österreich

Der Mutterschutz beginnt, sobald Sie Ihren Arbeitgeber von Ihrer bestehenden – und vom Arzt bestätigten – Schwangerschaft informiert haben. Der Dienstgeber muss eine Meldung an das Arbeitsinspektorat machen. Sie erhalten eine Kopie dieser Meldung. Bestimmte Tätigkeiten sind in der Zeit des Mutterschutzes für die schwangere Frau verboten. Können die Arbeitsbedingungen nicht entsprechend verändert werden, muss die Schwangere unter Fortzahlung ihres Bezugs freigestellt werden.

Kündigungsschutz bei Schwangerschaft in Österreich

Kündigungsschutz besteht grundsätzlich während der Schwangerschaft, während der ersten vier Monate nach der Entbindung und bis vier Wochen nach Ablauf der Karenzzeit. Informationen zum Mutterschutzrecht erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Wien, Tel.: 01/71100/2161.

 

Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft

Das gesetzliche Beschäftigungsverbot beginnt acht Wochen vor der Geburt und endet acht Wochen danach. Bei Kaiserschnitt, Mehrlings- und Frühgeburten erhöht sich die Zeit des Beschäftigungsverbots auf 12 Wochen.

Wochengeld und Betriebshilfe

Arbeitnehmerinnen erhalten in der Zeit des Beschäftigungsverbots das sogenannte „Wochengeld“, das spätestens 12 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei der Krankenkasse zu beantragen ist. Frauen, die in der gewerblichen Wirtschaft oder in der Land- und Forstwirtschaft selbstständig tätig sind, haben in dieser Zeit Anspruch auf eine Betriebshilfe.

 

Karenz: die Zeit nach der Schwangerschaft in Österreich

Flexible Karenzzeitmodelle und verschiedene Varianten des Kindergeldbezugs ermöglichen in Österreich eine individuelle Planung der Karenz für Mutter und Vater. Für alle Informationen wählen Sie die kostenlose Telefonnummer des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend, 0800/240262.

 

Autor: Redaktion/Sabine

Fotocredit: New Africa/Shutterstock.com

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