Was Sie über Familienrecht und Scheidung wissen sollten

Scheidung

Was Sie über Familienrecht und Scheidung wissen sollten

Reicht ein Paar die Scheidung ein, stehen wichtige Fragen im Fokus. Wer bekommt die Kinder? Wem steht wie viel Geld zu? Bereits bei den Scheidungspapieren gibt es relevante Regeln, die es zu beachten gilt. Den Scheidungsantrag reicht somit ausschließlich ein Anwalt ein.

 

Wichtige Auskünfte für den Fall einer Scheidung

Die eigentliche Scheidung kommt laut Gerichtsurteil in den meisten Fällen nach einem Jahr der Trennung zustande. Dieses Jahr dient dazu, dass beide Partner in sich gehen und eine mögliche Einigung in Erwägung ziehen. Während des Trennungsjahrs leben die Partner unter Umständen in der gemeinsamen Wohnung. Hier schlafen sie in getrennten Räumen und führen eigene Kassen. Widerspricht ein Partner diesem Trennungsjahr, ermöglicht dies die Scheidung nach drei Jahren. Bei einem Härtefall gibt es die Möglichkeit eines sofortigen Endes der Ehe.

 

Bei geschiedenen Elternteilen spielen das Sorge- und das Umgangsrecht eine tragende Rolle. Grundsätzlich gilt das gemeinsame Sorgerecht. Hierbei erhält das Wohlergehen des Kindes hohe Relevanz. Somit bekommt ein Elternteil das alleinige Sorgerecht ausschließlich durch eine Antragsstellung und nach der Zustimmung eines Sachverständigen. Für beide Partner erleichtert ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt den rechtlichen Umgang mit dem Nachwuchs.

 

Familienrecht und Scheidung

 

Der Unterhalt und die Trennung der Güter

Bei der Unterhaltszahlung existiert eine Differenz zwischen dem Unterhalt während des Trennungsjahrs und dem nach der Ehe. Beide Formen klären die Partner in einer Rechtsberatung ab. Die Experten geben einen Überblick über die beiderseitigen Ansprüche sowie die Pflichten der Scheidungswilligen. Jeder berechtigte Zahlungsempfänger geht pflichtgemäß einer Arbeit nach.

Der Partner bekommt keinen Unterhalt, wenn es während der Ehe große Unstimmigkeiten gab. Des Weiteren verfällt bei einer besonders kurzen Ehe der Anspruch auf diese Gelder. Bei dem Zahlungspflichtigen richtet sich die Summe nach dem Alter des gemeinsamen Nachwuchses sowie nach dem Verdienst dieses Partners. Bei einem gesonderten Bedarf des verbliebenen Elternteils steigern sich die Kosten. Kommt es zu einem Zugewinnausgleich, gelten spezielle Regeln:

  • Wer in der Ehe den höchsten Zugewinn bekam, erhält die Ausgleichspflicht.
  • Es entsteht ein Vergleich des anfänglichen und jetzigen Vermögens.
  • Bei einem Erbe und einer Schenkung gilt grundsätzlich keine Ausgleichspflicht.
  • Jedoch: Schwiegereltern fordern unter Umständen die Schenkung zurück.

Ohne einen Ehevertrag befinden sich beide Partner in einer Zugewinn-Gemeinschaft. Dabei bleiben beispielsweise Schulden separat. Um vor und während der Scheidung grobe Unstimmigkeiten zu vermeiden, eignet sich ein vor der Ehe geschlossener Ehevertrag. Von einem Notar beglaubigt, erhält das Schriftstück seine volle Gültigkeit.

 

Um Güter zu trennen und offene Fragen zu klären, suchen die Trennungswilligen einen Rechtsanwalt auf. Hier klären sich wichtige Fragen zum Thema Scheidung auf. Dazu gehören die Themen „Scheidung und Kind“, „Ehegattenunterhalt“ oder „Vermögensausgleich“.

 

Autor: Redaktion/Ernst

Fotocredit: Roman Motizov, Andrey_Popov /Shutterstock.com

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