
Die erste Anlaufstelle für die Vermittlung eines Adoptivkinds sind bei Inlands- und Auslandsadoptionen die Jugendämter in den Bezirken. Sie prüfen auch alle Eignungsvoraussetzungen von Adoptivelternwerber.
Das Mindestalter für Ehepaare, die ein Kind adoptieren wollen, sollte 28 Jahre bei der Frau und 30 Jahre beim Mann sein. Mann muss nicht verheiratet sein, Ehepaare müssen allerdings beide für die Adoption verantwortlich zeichnen. Auch Singles können adoptieren.
Adoptiveltern sollten ein offenes Wesen und eine starke Persönlichkeit haben, das Kind als wertvoll ansehen und Verständnis für die abgebenden Mütter haben. Persönliche, soziale, gesundheitliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen werden genau geprüft. Natürlich sollten die Adoptiveltern eine ausreichend große Wohnung haben. Es wird alles dafür getan, dass das Kind nicht noch einmal durch das soziale Netz fallen kann.
Der Adoptionsvertrag wird erst mit gerichtlicher Bewilligung wirksam. Der Beschluss über die Bewilligung des Adoptionsvertrags wird vom zuständigen örtlichen Pflegschaftsgericht gefasst. Vor der Entscheidung hat das Gericht alle Adoptionsvoraussetzungen zu prüfen und zusätzlich die vorgeschriebenen Zustimmungen einzuholen und Anhörungen durchzuführen.
Autor: Redaktion / Andrea
Wie_laeuft_eine_Adoption_in_Oesterreich_eigentlich_ab-schwangerschaft.pdf [107,65 kB]
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