
Rechtlich wird in Deutschland zwischen fehlgeborenen (unter 500 Gramm Geburtsgewicht) und tot geborenen Kindern (über 500 Gramm Geburtsgewicht) unterschieden. Für ersteres hat die Mutter einen Anspruch auf Nachsorge und auch Rückbildung, kann jedoch keinen Mutterschutz beanspruchen. Verständnisvolle Frauenärzte regeln dies über eine Krankschreibung, um die nötige körperliche und seelische Unterstützung zu geben. Bei einer Totgeburt hat die Mutter sowohl Anspruch auf Nachsorge und Rückbildung als auch einen gesetzlichen Mutterschutz. Dieser beläuft sich in Deutschland bei Frühgeburten (vor der 37. SSW und/oder Kind leichter als 2.500 Gramm) sowie bei Mehrlingsschwangerschaften auf 12 Wochen nach der Geburt sowie den hinzuzurechnenden Tagen aus der nicht absolvierten Mutterschutzfrist vor der Geburt. Bei einer termingerechten Geburt des Kindes beträgt die Mutterschutzfrist nach der Entbindung acht Wochen. Wenn das Baby lebend geboren wird und kurz darauf verstirbt, gelten alle gesetzlichen Bestimmungen entsprechend lebender Kinder. Dies gilt auch für Kinder, die weniger als 500 Gramm wiegen und lebend geboren werden.
In Österreich gilt ein Kind als fehlgeboren bis zur 28. SSW, wenn es nach der Geburt nicht lebt und unter 500 Gramm wiegt. Dann gibt es keinerlei Schutzvorschriften. Lediglich eine Krankschreibung durch den Frauenarzt ist möglich. Wird ein Kind tot geboren (Sternenkind), so besteht ein Anspruch auf Mutterschutz, im Normalfall acht Wochen, nach Kaiserschnitt, Frühgeburt oder Mehrlingsgeburt 12 Wochen. In der Schweiz besteht ein Anspruch auf Mutterschutz, wenn ein Kind lebensfähig geboren wird oder wenn die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat.
In immer mehr Städten wird darauf Rücksicht genommen, dass verwaiste Mütter Rückbildungskurse zusammen mit Müttern, deren Baby lebt, nicht besuchen möchten. Es gibt besondere Treffen, so genannte Leere-Wiege-Rückbildungskurse. Wenn ein solcher in der Nähe existiert, kann auch eine individuelle Rückbildung zu Hause von der Hebamme angeleitet werden.
Autor: edition riedenburg
Was_tun,_wenn_das_Baby_stirbt-schwangerschaft.pdf [107,95 kB]
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