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Foto einer Frau mit Wecker | Notwendige Amtswege nach der Geburt
Notwendige Amtswege nach der Geburt

Notwendige Amtswege nach der Geburt




Ringe unter den Augen, Dokumentenmappe in der Hand und ein glückliches Lächeln im Gesicht: Nach der Geburt müssen Amtswege erledigt werden, damit Ihr Kind vom frisch geschlüpften Erdenbürger zum offiziellen Bürger wird – und sich auch Vater Staat über den Nachwuchs freuen kann. Wir zeigen Ihnen, wie Sie diese Mission erledigen, ohne dabei Ihr

Lächeln zu verlieren.

 

Geburtsanzeige

„Rabäh, ich bin da!“ Unmittelbar nach der Geburt wird die Geburtsanzeige vom Spital (wenn Sie Ihr Baby in einem Krankenhaus bekommen) oder von der Hebamme (bei einer Hausgeburt) an das Standesamt geschickt, das für den Geburtsort, bzw. den Geburtsbezirk zuständig ist. Sollten bei der Geburt weder Arzt noch Hebamme anwesend sein, müssen Sie das zuständige Standesamt so schnell wie möglich informieren.

 

Geburtsurkunde

Sobald das zuständige Standesamt die Geburtsanzeige bekommen hat (Tipp: Warten Sie ca. 1–2 Werktage nach der Geburt), können Sie die Geburt offiziell melden und erhalten die Geburtsurkunde und die Geburtsbestätigung für Finanzamt, Kinderbetreuungsgeld und Krankenkasse. Diesen Weg müssen Sie spätestens einen Monat nach der Geburt erledigen. Nicht vergessen: Wenn Sie aufs Standesamt gehen, müssen Sie sich für einen oder mehrere Vornamen entschieden haben. Bei ungewöhnlichen bzw. „extravaganten“ Vornamen sollten Sie „Beweise“ (z.B.: Namensbuch) für die Existenz dieses Namens mitnehmen. Bevor Sie aufs Standesamt gehen, empfiehlt sich ein Anruf, ob die Geburtsanzeige angekommen ist.

 

Versicherung

Meine erste Nummer: Babys werden bei der Sozialversicherung der Mutter oder des Vaters mitversichert. Abgewickelt wird dieser Vorgang über den Arbeitgeber – ihm ist die Geburtsurkunde zu übermitteln. Der neue Erdenbürger bekommt anschließend die E-Card und eine Sozialversicherungsnummer zugeschickt.

 

Meldezettel

Meine erste Adresse: Mit der Geburtsurkunde des Kindes und einem Meldezettel-Formular (u.a. auch in Trafiken erhältlich) wird das Neugeborene an einem Wohnsitz angemeldet. Meistens ist dies der Wohnsitz der Eltern. Zuständig sind die jeweiligen Magistratischen Bezirksämter bzw. Bezirkshauptmannschaften.

 

Finanzen

Mami und Papi bekommen Geld: Das Kinderbetreuungsgeld wird bei der jeweiligen Sozialversicherung, bzw. Krankenkasse beantragt. Wichtig: Dazu benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie für das Neugeborene Familienbeihilfe beziehen. Bevor Sie also Kinderbetreuungsgeld beantragen können, müssen Sie beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt (mit Meldezettel und Geburtsurkunde) die Familienbeihilfe beantragen.

 

Staatsbürgerschaft

Mit Babys Geburtsurkunde und Meldezettel und dem Staatsbürgerschaftsnachweis von einem Elternteil bekommen Sie am zuständigen Standesamt den Staatsbürgerschaftsnachweis für den neuen (Erden-)Bürger. Ausländische Staatsbürger erhalten Staatsbürgerschaftsnachweise für ihre Kinder an der Botschaft ihres Heimatlandes.

 

Tipps

Unterschiedliche Ämter wollen unterschiedliche Dokumente sehen. BabyExpress empfiehlt Ihnen, der Einfachheit halber bei allen Amtswegen immer alle Dokumente beider Eltern mitzunehmen: jeweils Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsurkunde, Meldezettel und gegebenenfalls die Heiratsurkunde. Auch die Anmeldung im Kindergarten sollte möglichst bald nach der Geburt erfolgen.

 

Autor: BabyExpress




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PDF Notwendige_Amtswege_nach_der_Geburt-schwangerschaft.pdf [110,25 kB]

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