Was Sie über das Kinderbetreuungsgeld in Vorarlberg wissen müssen

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Was Sie über das Kinderbetreuungsgeld in Vorarlberg wissen müssen

Für die Betreuung Ihres Kindes können Sie in Vorarlberg Kinderbetreuungsgeld beantragen. Die bisherigen Pauschalmodelle wurden 2017 mit dem Kinderbetreuungsgeld-Konto zusammengefasst. Darüber hinaus besteht die Option, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zu beziehen.

Wann erhalte ich Kinderbetreuungsgeld in Vorarlberg?

Damit Sie Kinderbetreuungsgeld in Vorarlberg beziehen können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. So müssen Sie für Ihr Baby Familienbeihilfe beziehen und einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben. Außerdem muss ein rechtmäßiger sowie dauerhafter Aufenthalt in Österreich gegeben sein. Für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes ist darüber hinaus der Nachweis von zehn Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen notwendig. Fünf Untersuchungen erfolgen noch in der Schwangerschaft, fünf Untersuchungen betreffen das Kind. Weiters sind Zuverdienstgrenzen einzuhalten. Bei getrennt lebenden Personen ist außerdem eine Obsorgeberechtigung vorzuweisen.

 

Wie kann ich Kinderbetreuungsgeld in Vorarlberg beantragen?

Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld in Vorarlberg ist jener Versicherungsträger zuständig, bei dem Sie auch Wochengeld bezogen haben beziehungsweise zuletzt versichert waren. Den Antrag stellen Sie entweder persönlich oder postalisch. Dazu müssen Sie das Antragsformular ausfüllen und im Original einreichen. Auch eine Online-Beantragung mittels Handy-Signatur ist möglich. Bei der Antragsstellung müssen Sie sich für ein Kinderbetreuungsgeld-Modell entscheiden. Sie haben allerdings die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, sollten Sie es sich doch noch einmal anders überlegen. Der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld kann frühestens mit dem Tag der Geburt gestellt werden. Zu beachten ist in jedem Fall, dass das Kinderbetreuungsgeld ruht, während Sie Wochenhilfe beziehen.

 

Kinderbetreuungsgeld in Vorarlberg

 

Kinderbetreuungsgeld Vorarlberg: Welche Modelle habe ich zur Auswahl?

Kinderbetreuungsgeld-Konto

Für Geburten ab dem 01.03.2017 steht das sogenannte Kinderbetreuungsgeld-Konto zur Verfügung – auch dann, wenn vor der Geburt keine Berufstätigkeit bestanden hat. Ein bestimmter Betrag von Kinderbetreuungsgeld ist vorhanden, innerhalb eines Zeitrahmens kann die Bezugsdauer frei gewählt werden.
Beantragt ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld, stehen insgesamt 12.366,20 Euro an Kinderbetreuungsgeld zur Verfügung. Bezogen werden kann der Betrag innerhalb von 365 Tagen bzw. 12 Monaten (33,88 Euro pro Tag) und 851 Tagen bzw. 28 Monaten (14,53 Euro pro Tag).
Beantragen beide Elternteile Kinderbetreuungsgeld, stehen insgesamt 15.449,28 Euro zur Verfügung. Die Bezugsdauer variiert zwischen 456 Tagen bzw. 15 Monaten (33,88 Euro pro Tag) und 1.063 Tagen bzw. 35 Monaten (14,53 Euro pro Tag). Jeder Elternteil muss mindestens 20 % der Bezugsdauer in Anspruch nehmen. Bis zu zwei Mal kann der Bezug gewechselt werden.

 

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Weiterhin gibt es die Option, einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld zu beziehen. Das ist vor allem für jene Eltern eine gute Wahlmöglichkeit, die relativ rasch in Ihren Beruf zurückkehren wollen. Um dieses Kinderbetreuungsgeld-Modell wählen zu können, muss vor Beginn der Schutzfrist (Mutter) beziehungsweise vor Geburt des Kindes (Vater) zumindest sechs Monate lang eine sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit bestanden haben. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld macht 80 Prozent des Wochengeldes aus. Der maximale Bezug liegt bei 66 Euro pro Tag. Bezieht nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld, wird es maximal bis zum ersten Geburtstag des Kindes ausbezahlt. Beziehen es beide Elternteile, steht es Ihnen bis zum vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes zu.

 

Bin ich über das Kinderbetreuungsgeld versichert?

Sobald Sie Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind Sie auch automatisch versichert und Ihr Kind ist bei Ihnen mitversichert. Ein eigener Antrag ist hier nicht zu stellen. Bedenken Sie aber, dass mit dem Wegfall des Kinderbetreuungsgeldes auch die Krankenversicherung ausläuft. 48 Monate des Kinderbetreuungsgeld-Bezuges können außerdem auf die Pensionszeiten angerechnet werden.

 

Kinderbetreuungsgeld Vorarlberg: der Partnerschaftsbonus

Seit dem 01.03.2017 gilt: Wird die Kinderbetreuung partnerschaftlich aufgeteilt, stehen insgesamt 1.000 Euro Partnerschaftsbonus zur Verfügung. Dazu muss das Kinderbetreuungsgeld aber zumindest im Verhältnis 40:60 bezogen worden sein.

Quelle: https://www.arbeiterkammer.at/beratung/berufundfamilie/kinderbetreungsgeld/index.html (Zugriffsdatum: 23.12.2018)

Text: Daniela Kirschbaum
Fotocredit: Africa Studio, Marian Weyo /Shutterstock.com

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