Kinderwunsch in Regenbogenfamilien

Kinderwunsch in Regenbogenfamilien

Da sich auf gesetzlicher Ebene in Österreich bereits vieles geändert hat, haben gleichgeschlechtliche Elternpaare nun mehrere Möglichkeiten, gemeinsam mit Ihrem Wunschkind eine sogenannte Regenbogenfamilie zu gründen. Von einer Regenbogenfamilie spricht man, wenn sich Alleinerziehende oder Paare gleichen Geschlechts bzw. Transgender-Personen um ein oder mehrere Kinder kümmern, die sie beispielsweise durch (Stiefkind)-Adoption oder mithilfe einer Kinderwunschklinik in ihre Familie aufgenommen haben.

 

Kinderwunschklinik

Seit 2015 dürfen sich gleichgeschlechtliche Paare – unabhängig davon, ob sie verpartnert sind oder nicht – in einer Kinderwunschklinik behandeln lassen.
In einigen Kinderwunschkliniken gibt es die Möglichkeit, eine künstliche Befruchtung mit privaten Samenspenden durchzuführen. Die Samenspende muss dabei gesetzlich festgelegte Vorgaben erfüllen.
Bevor eine Behandlung in einer Kinderwunschklink vorgenommen werden kann, muss ein Notariatsakt absolviert werden, der sicherstellt, dass beide Frauen als Eltern des Wunschkindes gelten, sobald eine der beiden Frauen schwanger ist.
Alleinstehende Frauen bleiben in Österreich allerdings weiterhin von der Möglichkeit, ein Kind durch künstliche Befruchtung zu bekommen, ausgeschlossen, weshalb sich viele von Ihnen in Ländern, in denen eine bestehende Partnerschaft nicht vorgeschrieben ist, behandeln lassen (z.B. in Großbritannien).

 

Heiminsemination

Eine weitere Option für gleichgeschlechtliche Frauenpaare ist die Heiminsemination, die auch als Bechermethode bezeichnet wird, bei der die künstliche Befruchtung zuhause durchgeführt wird. Die Samenspende wird dabei entweder von einem privaten Spender zur Verfügung gestellt oder von einer Samenbank bezogen.

 

KInderwunsch in Regenbogenfamilien

 

Pflegekind

Weiters besteht die Möglichkeit für homo- und heterosexuelle Paare, ein Pflegekind aufzunehmen. Ist das Pflegekind jünger als 16 Jahre und mit den Pflegeeltern nicht verwandt, muss vom zuständigen Magistrat eine Pflegebewilligung eingeholt werden. Diese erfordert die erfolgreiche Absolvierung eines Pflegeelternkurses.
Die Aufnahme eines Pflegekindes durch homo- oder heterosexuelle Paare erfolgt zwar auf unbestimmte Zeit, die leiblichen Eltern können jedoch über einen gerichtlichen Antrag die Obsorge erneut übernehmen, sobald diese wieder in der Lage sind, für das Kind zu sorgen.
Zudem sind die Pflegeeltern verpflichtet, Kontakt zu den leiblichen Eltern zu pflegen und ihrem Pflegekind den Kontakt zu diesen zu ermöglichen, was nicht selten mit Schwierigkeiten verbunden ist.

 

Adoption

Homosexuelle Paare dürfen in Österreich seit 2016 Kinder adoptieren. Da es jedoch wenige Kinder gibt, die zur Adoption freigegeben werden, können lange Wartezeiten entstehen.
Als Alternative bietet sich die Auslandsadoption an, wenngleich diese mit weitaus höherem Aufwand verbunden ist. Möglich ist dies allerdings nur in Ländern, in denen die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare erlaubt ist (z.B. Südafrika und USA).
Oft bringt ein Partner in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft bereits ein oder mehrere Kinder aus einer früheren Beziehung mit. Der oder die andere PartnerIn hat somit das berechtigte Interesse, die Stiefelternschaft für das Kind rechtlich abzusichern. Dass dies bis 2013 in Österreich nicht möglich war, hat jedoch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Die bestehenden Gesetze wurden daraufhin geändert.
Seit 1. August 2013 ist daher die sogenannte Stiefkindadoption innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft erlaubt.

Leihmutterschaft

Homosexuellen Männern mit Kinderwunsch bleibt die Möglichkeit der Leihmutterschaft in Österreich nach wie vor verwehrt, was es ihnen deutlich schwieriger macht, sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

 

Text: Claudia Z.

Fotocredit: Dubova, Africa Studio/Shutterstock.com

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