
Der Dammschnitt ist eine gynäkologische Maßnahme, um während der vaginalen Geburt, den Geburtskanal zu erweitern. Er wird, wenn überhaupt nötig, erst in den letzten Wehen gesetzt. Die Indikation dazu kann vom Kind her kommen, wenn die kindlichen Werte, wie etwa der Herzschlag, abfallen und das Kind keine längere Austreibungsphase tolerieren könnte.
Der Schnitt wird heutzutage eigentlich fast überall rechts seitlich gesetzt. Dabei muss die Beckenbodenmuskulatur durchtrennt werden, da es sonst keine Erweiterung des Geburtskanals darstellen würde. Die Größe der Dammschnittverletzung entspricht in etwa einem Dammriss 2. Grades.
Nach meinen Beobachtungen, die ich seit 15 Jahren mache, wird die Indikation zum Dammschnitt, aber häufig eher in Abhängigkeit von der Gebärstellung gesetzt. So bekommen nach meinen Dokumentationen, unabhängig von den Geburtskliniken, die Erstgebärenden die meisten Dammschnitte, bei denen die Gebärstellung die Rückenlage mit weit abgespreizten Beinen war. Dabei gibt es in meinen Aufzeichnungen keinen unbedingten Zusammenhang zur Größe des kindlichen Kopfes. Auch konnte bei den meisten, von mir ausgewerteten, Geburten keine kindlichen Parameter als Ursache eruiert werden.
Der Dammschnitt kommt bei Hausgeburten übrigens wesentlich seltener zum Einsatz, da die Hebamme die Frau, die ihr vertraut, schon gut kennt. Die Gebärende wird von der Hebamme in der Regel zum selbstbestimmten Gebären angeleitet und damit zu einer beckenboden-schonenden Gebärposition, wie etwa den Kniestand, die hockende oder halb-sitzende Stellung ermutigt.
Ein Dammschnitt muss nach der Geburt mit einer Naht versorgt werden. Diese Narben sind für die Frauen im Wochenbett beim Sitzen, beim Stuhlgang und beim längeren Stehen äußerst unangenehm. Sollten sich die Beschwerden nach 2 – 3 Wochen nicht deutlich verbessert haben, lohnt es sich in jedem Fall, einen Gynäkologen, eine Hebamme oder eine Physiotherapeutin aufzusuchen.
Autor: Monika Siller
Dammschnitt_bei_der_Geburt-schwangerschaft.pdf [107,02 kB]
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